BGH: Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen
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BGH: Sicherung in Höhe von 10% der Auftragssumme unangemessen

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Offline parcus

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Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10 % der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen. So der BGH in seinem Urteil vom 05.05.2011.

BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

Quelle: ibr