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Vor dem Bau => Fördermöglichkeiten => Thema gestartet von: parcus am 10. Juni 2009, 19:44:58

Titel: Förderrichtlinien der Freien Hansestadt Bremen für 2009 (Stand: 30.01.2009)
Beitrag von: parcus am 10. Juni 2009, 19:44:58
Freie Hansestadt Bremen

Förderrichtlinien der Freien Hansestadt Bremen für 2009 (Stand: 30.01.2009)

Bremen hat die Förderung selbst genutzten Wohneigentums für Privatpersonen durch Landesmittel zum Ende des Jahres 2007 bis auf weiteres eingestellt. Das betrifft alle möglichen Formen, also sowohl Neubau und Ersterwerb als auch den Erwerb von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand und die Neuschaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbau.

Die Wohneigentumsbildung in Bremen wird aber weiterhin durch die entsprechenden Programme der KfW Förderbank, insbesondere das KfW-Wohneigentumsprogramm, unterstützt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB),
Wachtstraße 27 - 29,
28195 Bremen,
Postanschrift: Langenstraße 2 - 4, 28195 Bremen,
Tel: 0421/9600-454 oder -455,
Mail: mail@wohnungsfoerderung.de.

Außenstelle in Bremerhaven:
Hinrich-Schmalfeldt-Straße (Stadthaus 1),
27576 Bremerhaven,
Tel: 0471/3084635,
Mail: ralf.baumgarten@bab-bremen.de.

Hier (http://www.bauumwelt.bremen.de/de/detail.php?gsid=bremen02.c.6171.de) finden Sie das Informationsangebot des Bausenators, und hier (http://www.big-bremen.de/de/wohnungsbaufoerderung) das der Bremer Aufbau-Bank.

Quelle: vzbv, Berlin