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Vor dem Bau => Baupreise / Bauland => Thema gestartet von: massimo am 16. März 2022, 10:48:19
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Hallöchen! Ich habe einen Onkel, der schon ziemlich alt ist und alleine lebt.
Er wohnt in einer Wohnung mitten in der Stadt und das schon seit vielen Jahren. Deswegen zahlt er dafür auch eine unglaublich niedrige Miete.
Er meinte schon öfters, dass mein Sohn die Wohnung haben könne, wenn er selbst mal stirbt.
Doch ich weiß nicht, ob das so einfach geht.
Die Wohnung wäre nur deswegen gut für meinen Sohn, weil die Miete so gering ist. Aber kann die Miete erhöht werden, nachdem der Mieter stirbt?
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Tja, das ist eine sehr gute Frage.
Immerhin wird es ja vermutlich nicht im Interesse des Vermieters liegen, die Wohnung weiterhin so günstig herzugeben.
Vor allem, wenn die Lage wirklich so gut ist, wie du sagst.
Deswegen gibt es auch genaue gesetzliche Regelungen, wann der Vermieter das anpassen darf.
Es ist nämlich so, dass nur bei Ehepartnern, Lebensgefährten und minderjährigen Kindern des Mieters der Mietpreis gleich bleiben muss.
Bei allen anderen Verwandten des Verstorbenen, die in den Mietvertrag eintreten, darf mehr verlangt werden. Da müsst ihr also schauen, ob sich das dann für euch auszahlt.
Allerdings darf die Miete nur um 3,60€ pro Quadratmeter erhöht werden. Vielleicht ist das dann ja noch gar nicht so viel bei euch.
Wenn du mehr Infos zu all dem willst, dann sieh einfach mal hier vorbei: http://raeumungen.at/tod-des-mieters-was-erben-vermieter-wissen-sollten/
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Manche Vermieter lassen mit sich reden. Vielleicht solltet ihr einfach mal das Gespräch suchen, solange der Onkel von deinem Sohn noch lebt.
Spannend
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Na so doof finde ich die Idee gar nicht. Aber die Ergebnisse des Gesprächs wurde ich mir schriftlich bestätigen lassen. Damit man es schwarz auf weiß in der Hand hat.
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Das kann schon sein, das hört man nicht selten