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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 25. September 2012, 07:36:57

Titel: Nachträge abgelehnt: Kann der Auftragnehmer kündigen ?
Beitrag von: parcus am 25. September 2012, 07:36:57
1. Die Zurückweisung berechtigter Mehrkosten durch den Auftraggeber kann den Auftragnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. An der hierfür notwendigen Gefährdung des Vertragszwecks fehlt es jedenfalls aber dann, wenn die Mehrkosten 1,5% der Nettovertragssumme nicht überschreiten.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zulässig. Eine erst zwei Monate nach der Zurückweisung der Mehrkosten erklärte Kündigung ist deshalb verfristet.

OLG Schleswig, Urteil vom 11.03.2011 - 5 U 123/08; BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - VII ZR 73/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen), IBR 2012, 574

Quelle: ibr