Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 25. April 2013, 10:35:07

Titel: Holztreppe mit nur 40 mm Wangenstärke ist mangelhaft !
Beitrag von: parcus am 25. April 2013, 10:35:07
Allgemein anerkannte Regeln der Technik für handwerkliche Gewerke (hier: Holztreppen) können vorsehen, dass entweder bei bestimmten Bauteilen eine Mindeststärke eingehalten oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorgelegt werden muss.*)

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 134/12

Quelle: IBR 2013, 269