Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz
Vor dem Bau => Vor dem Bau - Allgemeine Fragen => Thema gestartet von: Metz am 18. März 2018, 15:02:43
-
Hallo Kommune,
ich fass' es mal kurz: Wir können ein teilerschlossenes Bauland erwerben. Unser Angebot "schmeckt" den Besitzern. Folgendes Problem: Das Grundstück wurde im Frühjahr 2009 an diese Erbengemeinschaft vererbt (Grundbucheintrag). Die Erben wollen die Besteuerung des Veräußerungsgewinn umgehen und somit die Haltefrist von 10 Jahren einhalten.
Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit schon eher, via "Bauvorvertrag", mit dem Bebauen des Grundstücks zu beginnen? Grundbuchumschreibung und Kauf würde ja erst 2019 erfolgen können.
Danke im Voraus.
-
Hmm, was habt ihr denn am Ende gemacht?
Ich meine, es ist schon etwas riskant. Aber natürlich muss jeder so machen, wie er will.
In meinem Fall ist es so gewesen, dass ich mich auch informiert habe.
Dabei habe ich sehr viele Infos gefunden.
Habe mich zum Grundbuchauszug dann auch auf einer Seite informiert, schau dort (https://antragswegweiser.de/), wenn du dich auch mal informieren willst.
Für mich war es wirklich sehr hilfreich.
Kannst du dir auch mal anschauen.
-
Hello