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Vor dem Bau - Allgemeine Fragen / Baubeginn noch vor Grundbucheintrag?
« am: 18. März 2018, 15:02:43 »
Hallo Kommune,
ich fass' es mal kurz: Wir können ein teilerschlossenes Bauland erwerben. Unser Angebot "schmeckt" den Besitzern. Folgendes Problem: Das Grundstück wurde im Frühjahr 2009 an diese Erbengemeinschaft vererbt (Grundbucheintrag). Die Erben wollen die Besteuerung des Veräußerungsgewinn umgehen und somit die Haltefrist von 10 Jahren einhalten.
Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit schon eher, via "Bauvorvertrag", mit dem Bebauen des Grundstücks zu beginnen? Grundbuchumschreibung und Kauf würde ja erst 2019 erfolgen können.
Danke im Voraus.
ich fass' es mal kurz: Wir können ein teilerschlossenes Bauland erwerben. Unser Angebot "schmeckt" den Besitzern. Folgendes Problem: Das Grundstück wurde im Frühjahr 2009 an diese Erbengemeinschaft vererbt (Grundbucheintrag). Die Erben wollen die Besteuerung des Veräußerungsgewinn umgehen und somit die Haltefrist von 10 Jahren einhalten.
Nun die Frage: Gibt es eine Möglichkeit schon eher, via "Bauvorvertrag", mit dem Bebauen des Grundstücks zu beginnen? Grundbuchumschreibung und Kauf würde ja erst 2019 erfolgen können.
Danke im Voraus.