Was der intelligente Stromzähler ausplaudern darf"Smarte" Zähler verstoßen gegen das Datenschutzgesetz, heißt es in einem aktuellen Gutachten. Es sei denn, Kunden haben dem Ausforschen freiwillig zugestimmt.
"Durch Smart Meter erhobene Verbrauchsinformationen von Privathaushalten sind in der Regel personenbezogene Daten." Der Satz steht in einem Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) über die sogenannten intelligenten Stromzähler. Den Satz sollten sich alle merken, die ein Haus bauen oder ihre Elektroanlage renovieren, denn ab dem 1. Januar sind dabei Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen helfen, den Stromverbrauch genauer zu berechnen und so Energie zu sparen.
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Allerdings ist es technisch durchaus möglich, dank ihrer Daten auch "Auskunft über die persönlichen und sachlichen Lebensverhältnisse der Nutzerinnen und Nutzer" zu bekommen, wie der ULD es nennt. Mit anderen Worten, der Stromlieferant erfährt, was die Bewohner wann an- und ausschalten, wie viele Menschen in der Wohnung leben und was sie dort so treiben.
Im Prinzip also widersprechen Smart Meter dem Bundesdatenschutzgesetz und das gleich in mehreren Punkten, erlauben sie doch ein unbemerktes Ausspähen der Stromkunden. Wichtigster Kritikpunkt der Datenschützer: Die Ableseintervalle sind unnötig kurz. Yello Strom des Konzerns EnBW beispielsweise liest die Daten alle 15 Minuten aus, um "Lastprofile" zu erstellen und zu wissen, wann viel und wann wenig Strom ins Netz gespeist werden muss.
Viel zu oft, finden die Datenschützer. Die Aggregierungszeiträume seien so zu wählen, dass aus ihnen keine individuellen Nutzungsprofile berechnet werden können, heißt es in dem Gutachten. Eine standardmäßige Abfrage alle 15 Minuten würde gegen das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung verstoßen und Paragraf 3a BDSG verletzen. Technisch wäre auch eine sekundengenaue Speicherung kein Problem. Von Yello wird sie sogar beworben mit dem Slogan "Ihr Strom wird sichtbar". Zwar sollen die sekundengenauen Daten nicht an Yello übermittelt werden und allein beim Kunden bleiben. Doch wenn Daten erst einmal vorhanden sind, ist die Gefahr groß, dass sie früher oder später auch genutzt werden.
Würden den Kunden ohnehin nur drei verschiedene Tarife angeboten, halten die Datenschützer solche kurzen Intervalle gänzlich für Unsinn. Solche tageszeitabhängigen Strompreise sollen das Netz gleichmäßiger auslasten und so für mehr Effizienz sorgen. Kann der Kunde aber beispielsweise nur zwischen einem Vormittags-, einem Nachmittags- und einem Nachttarif wählen, um Geld zu sparen, müsse auch nicht alle 15 Minuten der tatsächliche Verbrauch ermittelt werden. Es dürften dann auch nur einmal pro Intervall Daten abgefragt werden.
Beanstandet wird in dem Text auch die Idee der Fernabfrage ohne Zutun des Kunden. Diese verletze die Transparenz, da dem Nutzer nicht mehr klar sei, was von ihm wann übermittelt wird. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass personenbezogene Daten "grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben" sind. Eine Fernabfrage sei daher "datenschutzrechtlich unzulässig".
Quelle:
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/uld-smartmeter-gutachten