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Nachrichten - parcus

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BGB §§ 280, 281, 634 Nr. 4
1. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein stetiger Austausch zwischen Objektplaner und TGA-Planer erforderlich.*)
2. Der TGA-Planer hat als Spezialist die fachspezifischen Gefahren der von ihm geplanten Einrichtungen abzuschätzen und ihnen durch gezielte Maßnahmen entgegen zu wirken. Hierzu hat er die Ausführungspläne des Architekten kritisch im Hinblick auf seine fachspezifischen Anforderungen zu bewerten und darauf zu achten, dass diese Anforderungen berücksichtigt werden. Der Objektplaner hat seinerseits die Fachleistungen zu koordinieren und in seine Planung zu integrieren.*)
3. TGA-Planer und Objektplaner haften für Planungsfehler als Gesamtschuldner, weil ihr Zusammenwirken notwendig ist, um eine Grundlage für die Ausführung des Bauwerks zu schaffen.*)

Quelle: ibr | OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2012 - 5 U 162/11

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Zur Effizienz energiesparender Maßnahmen bei Neu- und Altbau gehört, Probleme und Fehler am Bau zu lokalisieren. Messverfahren wie Thermografie und Blower-Door-Messung können dabei helfen. Allerdings müssen sie richtig und vor allem von geschulten Fachleuten ausgeführt werden.

Zum Verständnis, wie diese Methoden eingesetzt werden können, erklärt der neue Ratgeber des Bauherren-Schutzbund e.V. zunächst Grundprinzipien der Thermografie als zerstörungs- und berührungsloses Messverfahren zum Erfassen der Wärmestrahlung von Objekten und der Wärmeverteilung auf Oberflächen.

Diese Wärmestrahlung wird auf einem Monitor als sichtbares Thermogramm abgebildet. Schwachstellen, an denen Wärme verloren geht, können so lokalisiert werden.

Unter welchen Bedingungen eine aussagekräftige Analyse möglich ist, welche Unterschiede zwischen einer Innen- und Außenaufnahme bestehen und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, wird im Folgenden erläutert. Wärmebrücken, Luftundichtheiten und Feuchteschäden sind dabei richtig zu bewerten. Gewarnt werden Gebäudeeigentümer vor allem vor "günstigen" Angeboten mit unkommentierten Thermogrammen und vor Haustürgeschäften, bei denen auf Grundlage angeblich aussagekräftiger Gratisthermogrammen Leistungen verkauft werden sollen.
 
Für die Durchführung tatsächlich aussagefähiger Thermogramme listet der Ratgeber Regeln auf wie das Beachten ausreichender Temperaturdifferenzen und der Wetterbeeinflussung. Am besten für die Thermografie geeignet ist ein Himmel mit tiefsitzenden Wolken.

Dokumentation und Auswertung sollten geschulten Personen mit Kenntnissen in Messtechnik und Bauphysik vorbehalten bleiben.

Auch bei der Blower-Door-Messung erläutert der Ratgeber zunächst das Prinzip der Luftdichtheitsmessung nach dem Differenzdruckverfahren.

Aus einem von einem Gebläse erzeugten Über- und Unterdruck und dem Vergleich der gemessenen Luftströme lässt sich errechnen, ob das Gebäude ausreichend luftdicht ist. Wichtig ist, diese Messung vor dem Ausführen von Trockenbaumaßnahmen durchzuführen. So erfolgt gleichzeitig eine Qualitätskontrolle.

Nach einem Abschnitt, der Vorschriften, Normen und Grenzwerte für das Blower-Door-Verfahren behandelt, geht der Ratgeber erneut auf die dafür geltenden Regeln ein. Vorkehrungen für eine erfolgreiche Messung sind beispielsweise das Abdichten bereits vorhandener Gebäudeöffnungen, das Öffnen aller Innentüren und ebenso das Beachten der Witterungseinflüsse und Windgeschwindigkeiten.

Blower-Door Messungen sind, um erfolgreich zu sein, ebenso von erfahrenen Fachleuten durchzuführen wie die Thermografie. Beide Methoden ersetzen keinesfalls eine fachgerechte Planung des Gebäudes und die Ursachensuche. Auch darauf weist der Ratgeber hin.

Ratgeber Thermografie und Blower-Door-Messung 0,6MB

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

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dann wird es wohl das Loch in der Wand sein, bevor weiter die erwärmte Raumluft gezogen wird,...

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na, wenn der schon da ist, wird der auch eine Luftzufuhr haben, oder ?

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Keine Angaben zu Schadstoffen: Auftragnehmer kann von unbelastetem Boden ausgehen!
Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65).*)

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11, IBR 2013, 328

Quelle: ibr

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wie man bestellt sollte doch egal sein. es werden ohnehin Normtüren sein.
unter "wer liefert was" findet man viele Hersteller. als Architekt habe ich natürlich meine Favoriten.
letztendlich ist es auch eine Designsache.

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Am Anfang steht die Planung und damit verbunden eine Kostenschätzung des Architekten.
Damit geht es zur Bank.

Handelt es sich um einen Bauträger oder Generalunternehmer ?
Dann gilt es erst einmal das Leistungsverzeichnis fest zu schreiben, damit keine bösen Überraschungen lauern.

Hier kann ich auch nur zu einem unabhängigen Baubegleiter raten, denn gerade aktuell sehe ich wieder,
was einer Bauherrschaft so alles aufs Auge gedrückt wurde und was daraus entstehen kann.

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Heizung / Kühlung / Re:Anbieter gesucht
« am: 17. Mai 2013, 10:59:29 »
Mal davon abgesehen, dass noch nicht einmal eine PLZ genannt ist,
macht die Kombination aus Anbieter und Energieberater keinen Sinn.
nicht umsonst gibt die BAFA eine Unabhängigkeit vor  ;)

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Von MUSS kann keine Rede sein. Es sei denn es wird vermietet, da gibt es bereits erste Auflagen.
Leider rechnet sich auch nicht jede Maßnahme, d.h. es gilt nach wie vor die Investition gut zu überlegen.

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Regenerative Energien / Re:Welche Solaranlage?
« am: 14. Mai 2013, 16:09:38 »
das sind zwei Paar Schuhe, Photovoltaik ist eine Kapitalanlage.
Solarthermie eine Unterstützung der Heizung.

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Fenster & Türen / Re:Hausbau und die richtigen Fenster?
« am: 14. Mai 2013, 16:06:57 »
sorry, aber zweifachverglaste Doppelfenster gehören schon bald der Vergangenheit an.
die geforderten U-Werte schaffen aber auch Holzfenster ohne Probleme  ;)

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Rollläden bringen bis zu 20%.

Vorhänge dürfen den Heizkörper nicht überdecken, sonst erhöht sich der Energieverlust um
über 40 % durch den entstehenden Wärmestau zwischen Vorhang und Fenster.

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wie wäre es innen und außen mit Brunnenschaum abzudichten ?

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Keine Angaben zu Kontaminationen:
Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 21.03.2013 entschieden.

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Quelle: ibr

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Bei Kostenschätzung, -berechnung und -anschlag existieren prozentuale „Faustregeln“. Für die Kostenschätzung wird im allgemeinen eine Überschreitung von bis 30 % als zulässig erachtet (OLGStuttgart, OLGR 2000, 422). Bei der Kostenberechnung nur noch 20–25 % und beim Kostenanschlag sogar lediglich 10-15 %  (OLG-Köln, BauR 2002,978).

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