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Vor dem Bau => Vor dem Bau - Allgemeine Fragen => Thema gestartet von: fliegerfrank am 24. September 2010, 21:54:01

Titel: Höhe der Deckungssumme für Rechtschutzversicherung
Beitrag von: fliegerfrank am 24. September 2010, 21:54:01
Hallo,

gibt es Erfahrungswerte für die Höhe der Deckungssumme für die Rechtschutzversicherung bei anstehendem Grundstückskauf und Hausbau?

Vielen Dank für die Unterstützung

Frank
Titel: Re: Höhe der Deckungssumme für Rechtschutzversicherung
Beitrag von: parcus am 24. September 2010, 23:37:44
Hallo Frank
Für den Hausbau ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer BAULEISTUNGSVERSICHERUNG (http://www.forum-hausbau.de/sachbeschaedigung-durch-handwerker--wer-haftet---1293--t.html) kombiniert interessant.
Eine Rechtsschutzversicherung schließt oft den Hausbau aus.
Einen Testbericht Rechtsschutzversicherung (http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/Rechtsschutzversicherung-Mit-breiter-Brust-1377524-1378385/) gibt es von der Stiftung Warentest.

Gängige Vertragsarten


Verkehrs-Rechtsschutz,
Fahrer-Rechtsschutz,
Privat-Rechtsschutz für Selbständige,
Privat-/Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
 
Versichert sind je nach Vertragsart

    * Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen
    * individuales Arbeitsrecht
    * Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
    * Vertragsangelegenheiten
    * steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten
    * Sozialgerichtsverfahren
    * verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten
    * Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren
    * Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten
    * Ordnungswidrigkeiten
    * Beratung im Familien- und Erbrecht

Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen

    * Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert)
    * Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf
    * Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert)
    * innere Unruhen, Streik, Aussperrung
    * Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
    * bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit
    * Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte
    * vorsätzliche Straftaten
    * kollektives Arbeits- und Dienstrecht
    * selbstständige Tätigkeit (nur über § 24 oder § 28 ARB versichert)

 
Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen

Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:

    * Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas.
    * Deckungssummen:
      - allgemein mind. 250.000 Euro
      - weltweit mind. 25.000 Euro
      - für Kaution mind. 100.000 Euro
      - für Kaution weltweit mind. 100.000 Euro
    * Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen. Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab.
    * Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird.
    * Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert.
    * Kapitalanlegerklagen gelten als mitversichert.
    *  Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V..

Quelle: Bund der Versicherten e. V.

Gruß
Hans-Peter Ambros
Titel: Re: Höhe der Deckungssumme für Rechtschutzversicherung
Beitrag von: fliegerfrank am 25. September 2010, 11:08:05
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Viele Grüße
Frank

 
Titel: Re: Höhe der Deckungssumme für Rechtschutzversicherung
Beitrag von: GAFREEDY am 28. Dezember 2024, 12:43:40
What alternatives would you consider in this situation?
Titel: Re: Höhe der Deckungssumme für Rechtschutzversicherung
Beitrag von: Darrgan am 07. Januar 2025, 17:12:10
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