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Vor dem Bau => Vor dem Bau - Allgemeine Fragen => Thema gestartet von: fliegerfrank am 24. September 2010, 21:54:01
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Hallo,
gibt es Erfahrungswerte für die Höhe der Deckungssumme für die Rechtschutzversicherung bei anstehendem Grundstückskauf und Hausbau?
Vielen Dank für die Unterstützung
Frank
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Hallo Frank
Für den Hausbau ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer BAULEISTUNGSVERSICHERUNG (http://www.forum-hausbau.de/sachbeschaedigung-durch-handwerker--wer-haftet---1293--t.html) kombiniert interessant.
Eine Rechtsschutzversicherung schließt oft den Hausbau aus.
Einen Testbericht Rechtsschutzversicherung (http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/Rechtsschutzversicherung-Mit-breiter-Brust-1377524-1378385/) gibt es von der Stiftung Warentest.
Gängige Vertragsarten
Verkehrs-Rechtsschutz,
Fahrer-Rechtsschutz,
Privat-Rechtsschutz für Selbständige,
Privat-/Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige,
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Versichert sind je nach Vertragsart
* Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen
* individuales Arbeitsrecht
* Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
* Vertragsangelegenheiten
* steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten
* Sozialgerichtsverfahren
* verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten
* Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren
* Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten
* Ordnungswidrigkeiten
* Beratung im Familien- und Erbrecht
Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen
* Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert)
* Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf
* Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert)
* innere Unruhen, Streik, Aussperrung
* Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
* bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit
* Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte
* vorsätzliche Straftaten
* kollektives Arbeits- und Dienstrecht
* selbstständige Tätigkeit (nur über § 24 oder § 28 ARB versichert)
Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen
Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:
* Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas.
* Deckungssummen:
- allgemein mind. 250.000 Euro
- weltweit mind. 25.000 Euro
- für Kaution mind. 100.000 Euro
- für Kaution weltweit mind. 100.000 Euro
* Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen. Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab.
* Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird.
* Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert.
* Kapitalanlegerklagen gelten als mitversichert.
* Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e.V..
Quelle: Bund der Versicherten e. V.
Gruß
Hans-Peter Ambros
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Viele Grüße
Frank
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What alternatives would you consider in this situation?
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