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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 23. März 2011, 09:04:00

Titel: Pauschalierte Vergütung von 15% nach freier Kündigung in AGB des Auftragnehmers
Beitrag von: parcus am 23. März 2011, 09:04:00
Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen AGB für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15% des Baupreises für entstandene Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen.*)

OLG Koblenz, Urteil vom 27.08.2010 - 8 U 1030/09 (nicht rechtskräftig); BauR 2010, 1979

BGB § 308 Nr. 7, §§ 309 Nr. 5 b, 649

Quelle: ibr