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Vor dem Bau => Baugenehmigung / Behördengänge => Thema gestartet von: parcus am 13. Dezember 2012, 09:19:47

Titel: Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
Beitrag von: parcus am 13. Dezember 2012, 09:19:47
In jüngster Zeit versuchen immer mehr Architekten, ihr Werk durch die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche gegen Änderungen des Bauherrn zu schützen. Urheberrechtlich geschützt sind allerdings nur solche Werke, die eine persönliche Schöpfung des Architekten darstellen, die einen geistigen Gehalt aufweisen und die eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden haben. Zudem muss in der Gestaltung die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen. Bei geschützten Gebäuden bezieht sich der Urheberrechtsschutz in der Regel auf die Grundstruktur des Baukörpers und auf die Fassadengestaltung. Im Inneren des Gebäudes genießen häufig nur der Eingangsbereich oder das Treppenhaus Urheberrechtsschutz. Der Urheber von Werken der Baukunst kann sich bei Eingriffen in den geschützten Bereichen auf das Urheberrecht stützen, nach Ansicht des LG Düsseldorf aber nicht auf die Einrichtungen von nicht geschützten Innenräumen des Gebäudes Einfluss nehmen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2012 - 12 O 426/11

Quelle: ibr
Titel: Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
Beitrag von: marco78 am 01. Februar 2013, 17:44:17
Das habe ich gar nicht gewusst. Na ja, klingt ein bisschen nach Abzocke.
Titel: Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
Beitrag von: Hausherrin am 07. Februar 2013, 14:21:52
Ja find ich auch  :??
Titel: Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
Beitrag von: marco78 am 22. Februar 2013, 19:04:15
Abzocke pur.  :shock:
Titel: Re:Farbgestaltung urheberrechtlich geschützt?
Beitrag von: Lena_Blume am 13. April 2013, 14:25:08
Das finde ich unverschämt. Da wird wieder fleißig abgezockt bis zum "Geht-nicht-mehr"  :shock: