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Bauen Allgemein => Off-Topic => Thema gestartet von: guest429990 am 13. Mai 2022, 13:49:29
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Hallo alle,
sagt mal, wie genau kann man eigentlich die Renovierungskosten und Kosten
für Handwerker etc. eigentlich von der Steuer absetzen?
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Soweit ich weiß, kann man das schon machen.
Frag mal bei diesem Steuerberater Augsburg (https://www.ott-partner.de/) nach, da sind wir auch.
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Hier könnten Handwerkerleistungen gelten gemacht werden, was anderes würde mir an dieser Stelle nicht einfallen. Einfach mal auf https://www.xn--steuererklrung-fib.expert/ schauen und sich belesen. Da wird alles ganz genau erklärt. Trifft das was auf dein Haus, dann einfach anwenden und belegen natürlich. Am Ende wirst du sehen, ob das FA alles berücksichtigt hat oder nicht. Versuchst du es nicht, wirst du es nie erfahren.
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Leistungen von Handwerkern lassen sich von der Steuer absetzten jedoch keine Materialkosten.
Hier mal ein kleiner Überblick, was möglich ist:
- es können 20% maximal jedoch nur 1.200 € pro Jahr abgesetzt werden. (Dies gilt jedoch nur für Verbrauchsmittel, Fahrtkosten und Personal)
Voraussetzung dafür ist:
- Fachunternehmen für die Arbeiten aus
- es muss sich um ein eigengenutztes Wohnhaus handeln
- Zahlung muss per Überweisung erfolgen
Hier gibt es jedoch auch einen Sonderfall nämlich die Energetische Sanierung.
- Es werden 20% der gesamten Kosten (über 3 Jahre) berücksichtig. (Die Grenze liegt hier bei max. 40.000€
Die Voraussetzungen dafür sind:
- eigengenutztes Wohngebäude, welches älter als 10 Jahre ist
- Anfang und Ende der Sanierung muss zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029 liegen
- Durchführung muss durch ein Fachunternehmen stattfinden
- Rechnung muss vorgelegt werden
- Bescheinigung des Fachunternehmens
- Eine Förderung gibt es nur für ausgewählte Maßnahmen
- Förderung wird über die Steuererklärung beantragt
Ich weiß, es ist etwas viel Information auf einmal, aber hier findest du einen Artikel, welcher dir nochmals alles genau erklärt: Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen (https://www.aktuell-verein.de/handwerkerleistungen/)