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Vor dem Bau => Vor dem Bau - Allgemeine Fragen => Thema gestartet von: Jazzy am 04. August 2025, 09:46:32

Titel: Wer hatte schon mit Firmengründung oder Insolvenz im Ausland zu tun?
Beitrag von: Jazzy am 04. August 2025, 09:46:32
Ich befasse mich aktuell mit internationalen Möglichkeiten für die Restrukturierung meines Unternehmens. Nach einem längeren Geschäftsabschnitt mit einigen Rückschlägen wird zunehmend deutlich, dass ich einen sauberen Neustart brauche. Eine Insolvenz in Deutschland erscheint mir jedoch sehr restriktiv, teuer und öffentlichkeitswirksam.

Deshalb recherchiere ich derzeit, welche rechtlichen Alternativen es im europäischen Ausland gibt, um geordnet aus einer schwierigen Unternehmenslage herauszukommen. Besonders interessieren mich Lösungen, bei denen man einerseits Gläubigerinteressen wahrt, andererseits aber als Unternehmer nicht komplett blockiert wird. Einige Bekannte haben vage etwas von Irland erwähnt, allerdings ohne konkrete Details.

Ich suche keine „Hintertür“, sondern transparente, rechtssichere Möglichkeiten, um nach einer Insolvenzphase neu durchstarten zu können. Dabei ist mir auch wichtig, dass die Rahmenbedingungen – z. B. Dauer der Restschuldbefreiung – klar geregelt und realistisch sind. Vielleicht gibt es ja hier im Forum Leute, die Erfahrungen mit Insolvenzverfahren im Ausland haben, insbesondere innerhalb der EU.

Über Hinweise zu konkreten Ländern, Verfahren oder Anlaufstellen würde ich mich sehr freuen. Danke schon mal für eure Einschätzungen und Erfahrungsberichte!
Titel: Re: Wer hatte schon mit Firmengründung oder Insolvenz im Ausland zu tun?
Beitrag von: Coolyo am 04. August 2025, 12:42:01
Dein Anliegen kann ich gut nachvollziehen – gerade wenn man unternehmerisch viel investiert hat und dann feststeckt, sind Alternativen zur deutschen Insolvenzregelung besonders interessant. Ich habe mich vor einiger Zeit intensiv mit diesem Thema beschäftigt und bin dabei auf das Konzept der Insolvenz in Irland (https://kanzlei-drqwagner.com/privatinsolvenz -Irland) gestoßen, das in bestimmten Fällen durchaus eine Option sein kann.

Der größte Vorteil des irischen Insolvenzverfahrens ist die im Vergleich zu Deutschland deutlich kürzere Entschuldungsdauer. In Irland kann eine vollständige Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren möglich sein, während in Deutschland derzeit eine Mindestdauer von drei Jahren zwar existiert, aber mit strengeren Voraussetzungen und stärkerer Kontrolle verbunden ist.

Hinzu kommt, dass das Insolvenzverfahren in Irland in der Regel diskreter abläuft. Es ist weniger öffentlichkeitswirksam, was besonders für Unternehmer interessant sein kann, die beruflich wieder Fuß fassen möchten, ohne dauerhaft stigmatisiert zu sein. Zudem sind die Verfahrenskosten in vielen Fällen niedriger, und die Gerichtspraxis in Irland gilt als pragmatisch und lösungsorientiert.

Wichtig ist allerdings, dass eine echte Bindung an Irland besteht – etwa durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort. Ein sogenannter „COMI“ (Centre of Main Interests) muss nachweislich in Irland liegen, damit dort überhaupt eine Insolvenz beantragt werden kann. Wer diesen Schritt also erwägt, sollte ihn gut vorbereiten und rechtlich sauber gestalten.

Ich empfehle in jedem Fall, sich von einem auf internationales Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. So vermeidest du rechtliche Fallstricke und stellst sicher, dass das Verfahren in Deutschland anerkannt wird. Einige Kanzleien in Irland haben sich auf deutschsprachige Mandanten spezialisiert, was den Einstieg erleichtert.

Die Insolvenz in Irland ist kein „Trick“, sondern eine legale Möglichkeit innerhalb des europäischen Rechtsrahmens, wirtschaftlich neu zu starten. Sie eignet sich besonders für Unternehmer, die bereit sind, ihre Situation offen anzugehen und einen klaren Neustart in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu wagen.

Wenn du ernsthaft darüber nachdenkst, kann sich eine tiefergehende Prüfung lohnen. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg auf deinem weiteren Weg.