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Bauen Allgemein => Off-Topic => Thema gestartet von: Lillyyy33 am 12. September 2025, 16:35:37

Titel: Wie funktioniert die Erstellung einer Teilungserklärung für eine Immobilie?
Beitrag von: Lillyyy33 am 12. September 2025, 16:35:37
Hallo zusammen,

ich plane, ein größeres Mehrfamilienhaus, das ich geerbt habe, in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen, um diese entweder zu verkaufen oder zu vermieten. In diesem Zusammenhang bin ich immer wieder auf den Begriff Teilungserklärung gestoßen, weiß aber nicht genau, wie dieser Prozess abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und welche Hürden es geben kann.

Ich frage mich insbesondere:

Was genau ist eine Teilungserklärung und warum ist sie für die Aufteilung einer Immobilie in einzelne Wohneinheiten gesetzlich notwendig?

Was gehört alles in eine Teilungserklärung hinein – z. B. Miteigentumsanteile, Aufteilungsplan, Gemeinschafts- und Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft?

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, und warum ist sie zwingend erforderlich, damit eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingetragen werden kann?

Wie aufwendig ist der gesamte Prozess – sowohl organisatorisch als auch bürokratisch – und wie lange dauert es in der Regel, bis alles abgeschlossen ist?

Lässt sich das selbst erledigen oder ist es ratsam, Experten hinzuzuziehen, die sich auf die Erstellung solcher Dokumente spezialisiert haben?

Welche typischen Fehler treten häufig auf und können zu Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Behörde führen?

Ich habe bei meiner Recherche gesehen, dass es Dienstleister gibt, die sich genau auf dieses Thema spezialisiert haben und den gesamten Prozess aus einer Hand anbieten – von der optionalen 3D-Gebäudevermessung über die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen bis hin zur Einreichung bei der zuständigen Behörde.

LG
Titel: Re: Wie funktioniert die Erstellung einer Teilungserklärung für eine Immobilie?
Beitrag von: MayaK am 12. September 2025, 16:37:03
Hi! Wenn du eine Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchtest, ist die Teilungserklärung tatsächlich ein unverzichtbarer Schritt. Sie ist die rechtliche Grundlage, auf deren Basis beim Grundbuchamt für jede einzelne Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt angelegt wird. Erst damit ist es überhaupt möglich, einzelne Wohnungen getrennt zu verkaufen oder mit Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken) zu belasten.

Die Teilungserklärung besteht im Kern aus drei Elementen:

Aufteilungsplan: Ein von einem Architekten oder Vermesser erstellter Plan, der die einzelnen Einheiten (Wohnungen, Kellerräume, Stellplätze etc.) genau abgrenzt.

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Diese wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass jede Einheit in sich abgeschlossen ist (z. B. eigene Küche, Bad, Zugang).

Gemeinschaftsordnung: Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Wohnungseigentümer, etwa zur Nutzung gemeinschaftlicher Flächen, Instandhaltung, Kostenverteilung oder Stimmrechten.

Ohne Fachkenntnisse ist es schwierig, diese Dokumente fehlerfrei zu erstellen. Schon kleine Ungenauigkeiten in den Plänen oder widersprüchliche Formulierungen in der Gemeinschaftsordnung können dazu führen, dass die Behörde die Teilungserklärung zurückweist. Zudem müssen alle Unterlagen formgerecht beglaubigt und beim Notar eingereicht werden, bevor sie ans Grundbuchamt weitergeleitet werden können.

Ein spezialisierter Dienstleister wie https://teilungserklaerung.de/ (https://teilungserklaerung.de/) übernimmt diesen gesamten Prozess für dich und sorgt dafür, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern, die zu erheblichen Verzögerungen führen können.

Gerade wenn du keine Erfahrung mit Immobilienrecht oder Behördenverfahren hast, ist es sehr empfehlenswert, auf solche Experten zurückzugreifen – so kannst du sicher sein, dass deine Immobilie in wenigen Wochen rechtssicher aufgeteilt ist und du anschließend flexibel über jede einzelne Einheit verfügen kannst.