Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament

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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
« am: 13. Februar 2010, 09:34:12 »
Dauerthema Einspeisevergütung: "Die Absenkung ist ein Segen"

Die Wirsol Solar AG unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die Einspeisevergütung zu kürzen.

„Die Absenkung ist ein Segen“, betont Wirsol-Vorstand Stefan Riel. Sein Vorstandskollege Markus Wirth fordert die Branche auf, sich endlich dem Wettbewerb zu stellen.

Die Ankündigung der Bundesregierung, die Förderungen zu reduzieren, hatte für einen Aufschrei in der Solarbranche und in einzelnen Bundesländern gesorgt. Nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll die Einspeisevergütung für neu installierte Solaranlagen auf dem Dach außerplanmäßig zum 1. Juni um 16 Prozent gekappt werden. Bei Freiflächen ist ab 1. Juli eine Kürzung um 15 Prozent geplant. Bereits zu Jahresbeginn war die Vergütung um 9 Prozent gekürzt worden.

Wirsol-Vorstand Stefan Riel sieht die Aufgabe nun endlich klar umrissen: Die Sonnenenergie habe das größte Potenzial unter den Erneuerbaren Energien. Auch in Deutschland. Die bislang stark geförderte Solarenergie müsse in den kommenden Jahren deshalb einen wesentlich größeren Anteil am Energie- Mix stellen als bislang. „Das geht aber nicht ohne Einschnitte“, betont der 46-Jährige. Voraussetzung sei die Anpassung der Umlage durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz an die gesunkenen Kostenstrukturen: „Solarstrom muss zu wettbewerbsfähigen Preisen erzeugt werden können, erst dann beginnt der Markt wirklich“, sagt Riel.

Netzparität (also der Zeitpunkt, ab dem der aus Solarenergie produzierte Strom zum gleichen Preis verkauft werden kann wie konventionell erzeugter Strom) erreicht Deutschland nach Riels Einschätzung in den nächsten beiden Jahren. Der Wirsol-Vorstand fordert die deutschen Hersteller von Solarmodulen deshalb auf, die Preise zu senken, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Hersteller aus China und den USA produzierten derzeit nicht nur günstiger, sondern versorgten den internationalen Markt auch mit qualitativ hochwertigen Modulen. „Durch das Ausruhen auf künstlich geschaffenen Margen verlieren die deutschen Hersteller den Anschluss an den internationalen Wettbewerb“, befürchtet Riel. Das koste langfristig mehr Arbeitsplätze als die Absenkung.

„Die Solarenergie muss schon mittelfristig unabhängig von staatlichen Subventionen existieren können, wenn wir unsere Vorreiterrolle nicht verlieren wollen“, analysiert Riels Vorstandskollege Markus Wirth. Die Höhe der Solarförderung müsse sich an den gefallenen Systempreisen orientieren: „Wenn wir den Wettbewerb nicht annehmen, dann fegt er uns einfach vom Tisch“, sagt der 32- Jährige mit Blick auf die Konkurrenz, insbesondere in Fernost.

Von den Kürzungen seien die deutschen Hersteller laut Riel vor allem aufgrund der veralteten Wertschöpfungsketten betroffen. So habe die Branche es durch ein schwerfälliges Großhändler- und Distributorennetz jahrelang verschlafen, eigene Endkundenkontakte aufzubauen. Weil die großen internationalen Hersteller außerdem einstweilen ihre Kostenstrukturen gestrafft hätten, sei nun noch Luft in den Margen. Deshalb werde es hierzulande nun für viele brenzlig.

Im Gegensatz zum rauen Klima, in dem die Hersteller derzeit wirtschaften, sieht die Wirsol Solar AG die eigenen Perspektiven als Full-Service-Dienstleister durchaus positiv. Das Unternehmen rechnet mit einer steil ansteigenden Nachfrage nach Photovoltaikanlagen, je näher sich die Preise dem konventionellen Haushaltsstrom angleichen.

Hintergrund:

Bei Dachflächen soll eine Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) um 16% ab 1. Juni 2010 erfolgen, bei Freiflächen um 15 % zum 1. Juli.

Der Zielkorridor des Ausbaus wurde mit drei Giga-Watt gegenüber dem EEG 2009 nahezu verdoppelt.

Die Höhe der Absenkung  verändert sich in Abhängigkeit vom Erreichen des Zielkorridors nach dem Prinzip des "Atmenden Deckels". Beim Überschreiten der Planziele wird die Vergütung zusätzlich reduziert. Bei folgendem jährlichen Zubau von Photovoltaikleistung erfolgen zusätzliche Abschläge auf die Einspeisevergütung:
 

Ab 2011:

Zubau

> 3500 MW - 2 %

> 4500 MW - 4 %

> 5500 MW - 6 %
 

Ab 2012:

Zubau

> 3500 MW - 3 %

> 4500 MW - 6 %

> 5500 MW - 9 %

Quelle: WIRSOL

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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
« Antwort #1 am: 18. Februar 2010, 08:43:10 »
Neue Fraunhofer-Studie zur Solarstromförderung: Starke Kürzung gefährdet deutsche Solarfabriken
Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Absenkung der Solarförderung ist unangemessen hoch und gefährdet die Solarproduktion in Deutschland. Dies ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE).


Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert die Bundesregierung auf, die Kürzungsvorschläge zu überarbeiten. Nur mit einer moderaten Reduktion der Solarstromförderung sei es möglich, den Solarindustriestandort Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen. Bis zum Jahr 2020 will die Solarbranche bis zu zehn Prozent des deutschen Strombedarfs aus Solarstromanlagen decken, ab 2013 zu Preisen unterhalb der Verbraucher-Stromtarife. Zu den bereits 60.000 Beschäftigten in der deutschen Photovoltaikbranche werden nach Prognosen des BSW-Solar in den nächsten zehn Jahren weitere 40.000 Jobs hinzukommen.

Die Wissenschaftler des renommierten Freiburger Fraunhofer ISE haben in ihrer am 17.2.2010 veröffentlichten Studie untersucht, in welchem Umfang eine zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom angemessen wäre. Bereits zum Jahreswechsel waren die Fördersätze gemäß den Vorgaben des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) um bis zu elf Prozent reduziert worden. Nach Vorstellungen des Bundesumweltministers sollen sie zum 1. Juni 2010 und zum Anfang 2011 erneut im jeweils zweistelligen Prozentbereich gesenkt werden, allein in diesem Sommer um 15 Prozent.

„Unsere Berechnungen zeigen, dass für Solarstrom-Anlagen bis 30 Kilowatt Spitzenleistung eine einmalige zusätzliche Absenkung von sechs Prozent und für Anlagen bis 100 Kilowatt von zehn Prozent angemessen wäre", sagt ISE-Institutsleiter Prof. Eicke Weber. „Die Vorschläge des Umweltministers liegen weit darüber und würden den solaren Produktionsstandort Deutschland massiv gefährden.“

Das Fraunhofer ISE geht in seiner Studie davon aus, dass trotz Effizienzsteigerungen die Produktion in Deutschland zu großen Teilen nicht mehr wirtschaftlich darstellbar wäre. „Dies würde sehr wahrscheinlich zu einem Arbeitsplatzabbau in Deutschland führen“, erklärt Weber. Laut ISE sind die Preise für Solarstromanlagen im letzten Jahr deutlich stärker gesunken als die Kosten: „Wir sehen die Gefahr von Dumpingpreisen, mit denen sich einige asiatische Unternehmen auf Basis von äußerst günstigem Kapitalzugang Marktanteile kaufen. Eine Reduktion der Förderung in Deutschland sollte sich an der realen Kostenentwicklung orientieren und damit die Voraussetzung dafür schaffen, dass deutsche Unternehmen weiterhin kostendeckend produzieren können“, so Weber.
Die Freiburger Solar-Experten betonen, dass deutsche Photovoltaik-Unternehmen gegenüber ihren asiatischen Konkurrenten nur dann wettbewerbsfähig bleiben, wenn sie ihren technologischen Vorsprung halten und ausbauen können. „Dies setzt verstärkte Anstrengungen im Bereich Forschung und Entwicklung voraus“, so Weber.

„Die äußerst positive Entwicklung der deutschen Solarindustrie in den letzten Jahren ist ein großer Erfolg für den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland. Eine zu schnelle und zu hohe Absenkung der Solarförderung bringt aber die Existenz vieler Unternehmen der deutschen Solarbranche und damit die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte in Gefahr", so Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Die Belieferung des Solarmarktes in Deutschland sollte auch zukünftig vorrangig mit PV-Modulen aus deutscher Produktion möglich sein.“

Quelle: BSW Bundesverband Solarwirtschaft

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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
« Antwort #2 am: 22. Februar 2010, 16:02:41 »
Der Einigung zufolge soll die Vergütung für Strom, der mit Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen produziert wird, wie vorgesehen um 16 % gesenkt werden.

Bei Freiflächen-Anlagen sollen 15 % gesenkt werden, jedoch gibt es hier Ausnahmen wie für Anlagen an Randstreifen von Bahnschienen oder Autobahnen.
  
Für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen gibt es künftig 0% Förderung.

Anlagen auf Freiflächen, für die zum 1. Januar 2010 schon eine Baugenehmigung vorlag und die bis Ende des Jahres Solarstrom ins Netz einspeisen,
erhalten noch die alte Vergütung.  

Neu aufgenommen wurde die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Gelände, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist.

Beim Eigenverbrauch von Solarstrom sieht der jetzige Entwurf eine Vergütung von ca. 8 Cent pro Kwh vor.

Die Obergrenze für den Eigenverbrauch wurde von bislang 30 KW installierter Leistung auf nun 800 KW installierter Leistung deutlich angehoben.

Diese Regelung soll bis zum 31. 12. 2011 befristet sein und im Rahmen der Novelle des EEG in 2012 eingehen.

Quelle: forum-haus.de | H.-P. Ambros
« Letzte Änderung: 24. Februar 2010, 09:56:44 von H.-P. Ambros »

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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
« Antwort #3 am: 27. Februar 2010, 10:36:15 »
10 Jahre EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz

Auf dem Weg zu einer ökologischen und sozialen Energiewende.

Zehn Jahre nach Beschluss des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 25. Februar 2000 würdigen wir den bahnbrechenden Erfolg dieses Gesetzes und zeigen eine Perspektive für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Energiepolitik.

Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch konnte innerhalb der vergangenen 20 Jahre deutschlandweit mehr als vervierfacht werden und liegt nun bei 16 Prozent.

In Deutschland konnte sich durch positive Investitionsbedingungen eine leistungsfähige Industrie der Erneuerbaren Energien etablieren, die im Jahr 2008 im Inland Umsätze von rund 29 Milliarden Euro erzielte, wovon 13 Milliarden Euro an Investitionen in die Errichtung neuer Anlagen zurückflossen.

Das Exportvolumen wuchs zwischen 2000 und 2008 von 0,5 Milliarden auf zwölf Milliarden Euro. Im Jahr 2008 zählte die Branche fast 280.000 Beschäftigte. Bis zum Jahr 2020 sind bis zu 500.000 Beschäftigte möglich.

Zahlreiche Fördergesetze anderer Staaten orientieren sich am deutschen Vorbild. Heute dient das EEG 47 Staaten als Vorbild für ihr eigenes Einspeisevergütungssystem. © SPD Bundestagsfraktion 2010




Einspeisevergütung ist keine Subvention

In seiner Bundestagsrede zum zehnjährigen Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat Dr. Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR e.V. und Mitglied des Deutschen Bundestags, das EEG als marktwirtschaftliches Instrument zur Schaffung eines echten Energiemarkts eingeordnet. Es schaffe überhaupt erst "die Voraussetzungen, dass künftig tatsächlich von einem Energiemarkt geredet werden kann", sagte Scheer. "Markt heißt nicht: Wenige Anbieter oder gar nur einen Monopolisten mit Millionen Kunden, sondern Markt heißt: Möglichst viele Anbieter. Deswegen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit all dem, was es bewirkt hat, ein Weg zur tatsächlichen Schaffung von Energiemarktbedingungen in der Gesellschaft."

Wenn es aus ökologischen und weiteren gesellschaftlichen Überlegungen politisches Ziel bleibe, auf Erneuerbare Energien umzusteigen, müsse ein Ausgleich gegenüber der hochkonzentrierten und hochprivilegierten herkömmlichen Energieversorgung geschaffen werden, sagte Scheer weiter. "Dann bedarf es zur Herstellung von Marktgleichheit einer gesonderten Privilegierung Erneuerbarer Energien."

Scheer, der einer der "Väter" des am 25. Februar 2000 vom Bundestag verabschiedeten EEG ist, widersprach der wiederholten Behauptung, die gesetzliche Einspeisevergütung sei eine "Subvention". Dieser vorwurfsvoll verwendete Begriff sei falsch, "denn die öffentlichen Kassen sind gar nicht involviert". Bei der garantierten Einspeisevergütung handele es sich um eine "Kaufpflicht" aller Stromkunden, die im zwingenden öffentlichen Interesse liege.

Die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR e.V. begrüßte die Klarstellungen des Bundes der Energieverbraucher und des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) zur Entwicklung der Strompreise, die zu Unrecht dem stetigen Ausbau Erneuerbarer Energien angelastet werden. "Für den Ausbau Erneuerbarer Energien zahlen die Verbraucher insgesamt einen Betrag, der halb so hoch ist wie die Zusatzbelastungen, die die Stromwirtschaft den Verbrauchern ohne jeden Grund im Jahr 2009 mehr als im Jahr 2006 abverlangt hat", erklärte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann sagte: "Die jüngsten Strompreiserhöhungen gehen weit über das hinaus, was durch die Erneuerbare Energien zu rechtfertigen wäre."

Quelle: SPD Bundestagsfraktion, EUROSOLAR

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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
« Antwort #4 am: 04. März 2010, 10:25:52 »
Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu

Dynamischer Ausbau der Solarenergie sichergestellt.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

"Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen. Daher wird die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

"Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. "Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen", so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

Quelle: Bundesumweltministerium

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« Antwort #5 am: 04. März 2010, 10:34:16 »
Regierungskabinett legt Formulierungshilfe für EEG-Novelle vor

Die Bundesregierung hat die Gesetzesvorlage zur Änderung der Einspeisetarife für Solarstrom beschlossen, die nun den Regierungsfraktionen zur Weitergabe an den Bundestag übergeben wird.

Wie im Vorfeld bekannt geworden, soll zum 1. Juli 2010 die gesetzlich festgeschriebene Vergütung für Dachanlagen um 16 Prozent sinken. Damit erhielten dann Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung 32,88 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, Anlagen bis 100 Kilowatt 31,27 Cent, Anlagen ab 100 Kilowatt noch 29,59 Cent und Anlagen ab einem Megawatt 26,14 Cent.

Für Freiflächenanlagen verringert sich der Tarif um 15 Prozent auf 24,16 Cent. Befinden sich die Kraftwerke auf Konversionsflächen, fällt die Vergütung dagegen nur um elf Prozent auf 25,3 Cent; befinden sie sich auf Ackerflächen, erhalten die Betreiber künftig keine Förderung mehr. Bis Jahresende dürfen aber noch Projekte auf Äckern abgeschlossen werden, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Ein Anreizeffekt soll für den Eigenverbrauch geschaffen werden: Betreiber von Anlagen bis 800 Kilowatt, die einen Teil ihres Stroms selbst nutzen, erhalten bis Ende 2011 unter Berücksichtigung des Haushaltsstrompreises für die selbstverbrauchte Energie künftig acht Cent pro Kilowattstunde mehr als für jede eingespeiste Einheit.

Erweitert wird darüber hinaus die Regelung für die Degression der Einspeisetarife. Bisher wurde von einer jährlichen Verringerung um neun Prozent ausgegangen, die je nach Zubau der Photovoltaikleistung um einen Prozentpunkt sinken oder steigen konnte. Ab dem Jahr 2011 soll die Degression neun Prozent betragen, wenn in diesem Jahr zwischen 2.500 und 3.500 Megawatt neu errichtet werden. Der Prozentsatz kann sich je nach Zubau beliebig stark nach oben erhöhen: Wird der Korridor um bis zu 1.000 Megawatt überschritten, fallen die Einspeisetarife um elf Prozent, wird er um bis zu 2.000 Megawatt übertroffen, steigt die Degression um 13 Prozent.

Im Jahr 2012 erhöht sich der Satz sogar um jeweils drei Prozentpunkte für jedes begonnene Gigawatt Leistung über der Korridorobergrenze. Andererseits kann die Degression auch sinken, wenn in einem Jahr weniger als 2.500 Megawatt neu ans Netz gebracht werden. Als Zielmarke für den künftigen Ausbau nennt die Bundesregierung 3.000 Megawatt.

Die Maßnahmen seien dazu geeignet, „den Zubau zu verlangsamen und den derzeitigen übermäßigen Ausbau auf eine Größenordnung zurückzuführen, die für die Erreichung der deutschen Ausbauziele ausreichend und unter Kostengesichtspunkten angemessen ist“, heißt es in dem Papier. Erwartet wird, dass die Maßnahmen nur kurzfristige und vorübergehende negative Auswirkungen auf die Marktentwicklung hätten. Voraussichtlich träten „keine wesentlichen wirtschaftlichen Einbußen für Anlagenhersteller und –händler oder das Handwerk“ ein.

Trotz heftiger Proteste der Unternehmen der Solarbranche, die sich teilweise in ihrer Existenz bedroht sehen, geht die Regierung von einem weiteren Marktwachstum im gesamten Jahr 2010 aus. Gerechnet werden infolge der Gesetzesänderung aber mit drei Millionen Euro weniger Steuereinnahmen in diesem Jahr und bis zu neun Millionen in den Folgejahren.

Weitere Informationen zum Hintergrund finden Sie auch in folgenden Ausgaben: PHOTON - das Solarstrom-Magazin, PD 2010-02, Seite 18, "Lektion für Röttgen"

Quelle: PHOTON | Ines Rutschmann

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Kappung der Einspeisevergütung muss noch ins Parlament
« Antwort #6 am: 27. März 2010, 14:05:08 »
Bundesrat spricht sich gegen schwarz-gelbe Kürzungspläne in der Solarförderung aus

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarbranche stärken.

Der Bundesrat hat in einer soeben gefassten Entschließung den Deutschen Bundestag aufgefordert, die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene einmalige zusätzliche Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1. Juli 2010 auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen.

Eine Absenkung in dieser Höhe trägt aus Sicht der Länder den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist.

Außerdem fordert der Bundesrat, die weltweite Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaikindustrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland durch verstärkte Forschungsförderung zu ermöglichen.

Der Bundesrat hat auch sein Bedauern darüber deutlich gemacht, dass eine Beteiligung der Länder erst nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in den Ländern wäre eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates wünschenswert gewesen. Die Länder seien daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv zu beteiligen.

Entschließung des Bundesrates zur geplanten Kürzung bei der Solarförderung | Drucksache 110/10 (Beschluss)

Quelle: Bundesrat