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In der Steuererklärung müssen Sie natürlich Ihre Einnahmen angeben. Demgegenüber stehen jedoch eine Vielzahl an Ausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können. Bereits beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie entstehen Maklerkosten, Notarkosten, die Sie dem Finanzamt gegenüber angeben können. Beim Bau einer Immobilie sind die Baukosten und Handwerkerkosten absetzbar. Und auch nach Fertigstellung eines Objekts können Reparatur- und Instandhaltungskosten oder Abschreibungen in der Steuererklärung eingetragen werden.Quelle: https://www.aktuell-verein.de/immobilien-steuerlich-absetzen/