Haftung des vertiefenden Grundstückseigentümers auch gegenüber entfernterem Nachbar! Es kommt immer wieder vor, dass bei Bohrungen, Verdichtungs- oder sonstigen Arbeiten Schäden an den Nachbargrundstücken auftreten. Insofern erhalten die Nachbarn aufgrund des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ihren Schaden ersetzt. Dieser Anspruch steht nicht nur den unmittelbaren Nachbarn zu, sonder - in Anlehnung an das Immissionsschutzrecht - auch der "Nachbarschaft", also dem Kreis derjenigen, die in einer engeren räumlichen und zeitlichen Beziehung zum emittierenden Grundstück stehen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012 - 9 U 138/11