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Nachrichten - parcus

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1. Der Architekt muss den Auftraggeber zutreffend über die voraussichtlichen Baukosten beraten. Verletzt er diese Verpflichtung schuldhaft, ist er dem Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet.
2. Ein Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Baukostenermittlung kann ausscheiden, wenn der Auftraggeber nach der Kostenschätzung des Architekten umfangreiche Umgestaltungen vornehmen lässt.

BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - VII ZR 3/12

Quelle: IBR 2013, 285

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Allgemein anerkannte Regeln der Technik für handwerkliche Gewerke (hier: Holztreppen) können vorsehen, dass entweder bei bestimmten Bauteilen eine Mindeststärke eingehalten oder ein Standsicherheitsnachweis im Einzelfall vorgelegt werden muss.*)

BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 134/12

Quelle: IBR 2013, 269

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Mit einem neuen Programm Erneuerbare Energien "Speicher" unterstützen die KfW Bankengruppe und das Bundesumweltministerium die verstärkte Nutzung von Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Mit dem Programm soll die technologische Weiterentwicklung und Marktdurchdringung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen unterstützt werden. Batteriespeichersysteme sind ein wichtiger Baustein zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen PV-Anlagen in das Stromnetz.

"Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit der dauerhaften und zuverlässigen Integration der Erneuerbaren Energien in unser Energiesystem. Dieses muss insgesamt flexibler, die Erzeugung von Strom durch Wind und Sonne sowie die Einspeisung in das Netz müssen stärker voneinander entkoppelt werden. Hierzu leisten die Speichertechnologien einen wichtigen Beitrag. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir die Markteinführung und Marktdurchdringung kleiner Batteriespeicher, so dass mit ihrer steigenden Verbreitung auch die Marktpreise sinken sollten", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Das zum 1. Mai startende Programm wendet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom ganz oder teilweise einspeisen. Bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem oder der nachträglichen Installation solcher Systeme bei PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gegangen sind, stellt das Programm zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung. Es können bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanziert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 30 % an den Investitionskosten für das Speichersystem und ist an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft. Somit wird sichergestellt, dass nur Produkte hoher Qualität gefördert werden. Darüber hinaus müssen die geförderten Systeme auch einen Beitrag zur lokalen Netzentlastung liefern: Die Mittagsspitze der Photovoltaikanlage wird nicht ins Netz eingespeist, sondern im Speicher für die spätere Nutzung im Eigenheim zwischengespeichert. Für das Jahr 2013 stehen Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können bei den durchleitenden Banken gestellt werden.

Quelle: KfW

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„Die Landesregierung hat ihre Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz deutlich aufgestockt“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich des Neustarts des Förderprogramms Klimaschutz-Plus. Für investive Energiesparmaßnahmen wie die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden oder den Einsatz erneuerbarer Energien in Nichtwohngebäuden seien anstatt bisher 30 Prozent nunmehr Zuschüsse bis zu 35 Prozent möglich. Die Förderung von Unterrichtseinheiten in Schulen zum Standby-Verbrauch von Elektrogeräten sei von 12.000 Euro auf nunmehr 20.000 Euro pro Kreis und die Förderung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude um 50 Euro auf jetzt 400 Euro pro Tag erhöht worden.

„Kommunen, die beim Klimaschutz einen systematischen Ansatz verfolgen, belohnen wir künftig mit einem höheren Förderbonus“, betonte der Umweltminister. Hiervon könnten Städte, Gemeinden und Landkreise, die beispielsweise am European Energy Award teilnähmen, einen Klimaschutz-Manager beschäftigten oder eine regionale Energieagentur unterstützten, profitieren.

„Insgesamt stehen dieses Jahr rund 9 Millionen Euro an Fördermitteln für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung“, betonte der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Neben Kommunen, kirchlichen Einrichtungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen könnten zum ersten Mal seit dem Jahr 2010 auch wieder Vereine Zuschüsse für die Sanierung ihrer Gebäude beantragen.

Das Programm Klimaschutz-Plus bemisst die finanzielle Förderung für investive energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden an der Höhe des eingesparten Kohlendioxid-Ausstoßes. Für jede über die Lebensdauer einer Maßnahme vermiedene Tonne CO2 wird ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro. Kommunen können 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Krankenhäuser 15 Prozent, Vereine 40 Prozent.

Das Programm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise, das Allgemeine Programm für Unternehmen, Kirchen und Krankenhäuser sowie das Programm für Vereine. Alle Programmlinien enthalten ein CO2-Minderungsprogramm für investive Maßnahmen, ein Beratungsprogramm und ein Programm für innovative, modellhafte Projekte.

Neuerungen für Kommunen, Schulen und Krankenhäuser
Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten bei energetischen Maßnahmen an ihren Nichtwohngebäuden ab sofort einen höheren Förderbonus, wenn sie Klimaschutzaktivitäten vorweisen können. Dazu zählen die Teilnahme am europäischen Klimaschutzlabel, dem European Energy Award, das Vorliegen eines nicht mehr als fünf Jahre alten vom Bund geförderten Klimaschutzkonzepts oder die Beschäftigung eines Klimaschutz-Managers und eine finanzielle Unterstützung der regionalen Energieagentur. Im besten Fall kann nunmehr ein Fördersatz von 35 Prozent erreicht werden, bislang waren nur 30 Prozent möglich. Weitere Boni können erreicht werden, etwa für höhere Standards bei der Dämmung als gesetzlich vorgeschrieben.

Gefördert wird künftig auch die Erstellung einer kommunalen Energie- und CO2-Bilanz. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, maximal 400 Euro pro Tag für zwei bis sechs Arbeitstage. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, die noch über kein eigenes Klimaschutzkonzept verfügen und es auch noch nicht beantragt haben.

Neuerungen für Vereine
Erstmals seit 2010 wurde das Programm für Vereine neu aufgelegt. Dafür stehen Fördergelder im Umfang von 400.000 Tausend Euro bereit. Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Sanierungsinvestitionen. Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine mit Sitz und eigenen Gebäuden im Land und einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro, sofern sie keine Dachverbände und nicht bundesweit tätig sind.

Zum Verfahren
Antragsfrist für die Förderung investiver Maßnahmen und der Stand by-Unterrichtseinheiten ist der 31. Juli 2013. Zuschüsse im Beratungsprogramm können bis zum 30. November 2013 beantragt werden. Anträge nimmt die L-Bank entgegen.

Die Antragsformulare und aktuellen Förderbedingungen stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de zum Download bereit.

Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe.

Quelle: baden-wuerttemberg.de

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Der Architekt verletzt nach der Entscheidung des BGH vom 21.03.2013 regelmäßig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. Dabei sind die vom Auftraggeber im Rahmen der Grundlagenermittlung dem Architekten gegenüber zum Ausdruck gebrachten Kostenvorstellungen in dem Sinne verbindlich, dass sie vorbehaltlich einer Änderung den Planungsrahmen bestimmen und jedenfalls dann regelmäßig zum Vertragsinhalt werden, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Diese Kostenvorstellungen sind auch dann beachtlich, wenn sie nicht eine genaue Bausummenobergrenze enthalten, sondern nur Angaben zur ungefähren Bausumme, mit denen ein Kostenrahmen abgesteckt wird.

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 230/11 

Quelle: ibr

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Baugenehmigung / Behördengänge / Re:Angebot unklar
« am: 17. April 2013, 07:24:53 »
Also wenn eine Planung und Ausschreibung besteht,
dann verstehe ich es nicht, denn die wäre dann auch verbindlich
und die Vertragsgrundlage.

Liegt hier ein Planungsfehler vor ?
Denn wenn es 22,5cm Rollladenkästen sind, wird es schon eng mit 7cm.

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Baugenehmigung / Behördengänge / Re:Angebot unklar
« am: 16. April 2013, 08:08:32 »
Hallo Chris,

ich nehme doch stark an, dass hier unterschiedliche Planungen bestehen,
denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Holzständerwand die gleiche Dicke wie die Massivwand hat.
Ein Architekt kennt zudem die Maße von Rollladenkästen.

Wurde eine Ausführungsplanung bzw, Ausschreibung durch den Architekten gemacht ?

Mit der Ausführung kann es hier in meinen Augen nicht viel zu tun haben, denn die Abmessungen sind nun mal gegeben.
Es können nur bauseitig die Voraussetzungen geschaffen werden.

Zudem geht es doch hier um den Auftrag, also was da drin steht.

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Regenerative Energien / Re:Bioenergie umweltschädlich
« am: 10. April 2013, 07:54:35 »
die Anbauflächen sind bei uns ohnehin ein Problem,
somit wird die Bioenergie derzeit wohl mehr ein Beitrag sein.

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Garten- und Landschaftsbau / Re:Terrassensanierung - Fliesen
« am: 04. April 2013, 08:58:06 »
macht das noch Sinn, Fliesen außen zu verkleben ?
gehen keine Platten von der Höhe auf Stelzen ?

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warum muss man Angst haben ?

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Ein Energieberater wäre einfach der erste Schritt und sie haben eine Kostenschätzung zu den einzelnen Maßnahmen.
Es geht weder um die Beurteilung noch die Beratung, auch muss ein Energieberater noch lange kein Fachplaner sein.
Je nach Bundesland halten die Ingenieurkammern Listen bereit, in denen die Fachplaner für Wärmeschutz aufgeführt sind.
Was bei Ihnen auch ggf. von Baugenehmigungsverfahren abhängt.

Die EnEV muss mit der damit verbundenen Bauphysik, also Feuchteschutz, Hitzeschutz, Lüftungskonzept von einem Fachplaner gerechnet werden.
Hier sind ebenso die erneuerbaren Energien wie Solarthermie und ggf. die Heizlast nach DIN zu berechnen.
Natürlich muss dann zusätzlich ein KfW Haus erreicht werden und die Werte in dem Antrag beziffert werden.
Später müssen diese nochmals bestätigt werden.

Soweit ich es derzeit ersehe, könnte ich mir vorstellen, dass der Planer alles als Sanierung darstellen kann.
Denken Sie auch daran, dass sie ggf. die 4.000,-€ Zuschuss für die Begleitung der Maßnahme bekommen.

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für das Programm 151 müssen Sie KfW-Effizienzhaus-Niveau erreichen.
was mit den von Ihnen genannten Maßnahmen bislang nicht möglich ist.

ich würde Ihnen empfehlen, eine BAFA geförderte Vorort-Energie-Beratung machen zu lassen.
denn diese muss als Variante eine mögliche Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus-Niveau aufzeigen.

insbesondere sehen Sie dann die Kosten- / Nutzenrechnung  ;)

begrifflich ist zwischen dem Bauen und Sanieren zu unterscheiden.
ein paar neue Wände machen keinen Neubau. ggf. würde sich aber aus der Flächenrelation ergeben,
dass Sie die Fassade inkl. Dach/oberste Geschossdecke ohnehin zumindest auf Stand der EnEV bringen müssen.

der Rest wird vom KfW-Sachverständigen abhängen.

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KFW 152 steht für Einzelmaßnahmen.
d.h. die Baugenehmigung muss vor 1995 sein.

dann gibt es pro Wohneinheit bis zu 50.000,-€ zu derzeit 1%,
welche kombinierbar mit dem KfW 159 zum altersgerechten Umbau sind.
Auch pro Wohneinheit bis zu 50.000,-€ zu derzeit 1%.

Achtung für die Fenster gilt, das der U-Wert der Wand kleiner als 0,95 sein muss.
Auch ist die oberste Geschossdecke, bzw. das Dach zu berücksichtigen, denn die Wärme steigt im Gebäude auf.

Die Heizungsverteilung gehört zur Heizung dazu.

Bei den Anträgen helfe ich Ihnen gerne  ;)

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Mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitszahl von 7,29 ging die Wärmepumpe von Heliotherm aus einem Langzeittest im Rahmen des EU-Sepemo-Projektes mit großem Vorsprung als Sieger hervor.

Die Voraussetzungen für diesen Langzeittest waren ebenso realitätsnah wie anspruchsvoll. Denn es galt, von Mai 2011 bis April 2012 eine ca. 200 m2 große Fläche in einem Einfamilienhaus in Oberösterreich zu beheizen. Zum Einsatz kam eine Wärmepumpe mit Direktverdampfung, die 2003 installiert wurde sowie Fußboden- und Wandheizung als Verteilsysteme. Das Austrian Institute of Technology (AIT) als unparteiischer Vermesser dieses Tests kam letztlich zum Ergebnis, dass die Wärmepumpe von Heliotherm mit einer Jahresarbeitszahl von 7,29 mit Abstand die besten Werte liefert.

Datenblatt zum Testergebnis

Quelle: Heliotherm / Sepemo

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die 50er bis 70er Jahre der Thermopane Verglasungen sollte jedoch Geschichte sein  ;)

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