Null-Positionen: Vergütung wie nach freier Kündigung?
Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Null-Positionen: Vergütung wie nach freier Kündigung?

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline parcus

  • *****
  • 1422
  • 252
    • Profil anzeigen
Null-Positionen: Vergütung wie nach freier Kündigung?
« am: 24. Januar 2011, 09:08:09 »
Für die Abrechnung von Einheitspreisverträgen ist ein Urteil des OLG Bamberg vom 15.11.2010 von besonderem Interesse. In Leistungsverzeichnissen sind mitunter Positionen enthalten, die sich als überflüssig erweisen und nicht zur Ausführung kommen, sog. Null-Positionen. Diese sind jedoch nicht mit dem Positionspreis Null abzurechnen. Das OLG Bamberg wendet hier die Regeln der freien (Teil-)Kündigung an, so dass dem Unternehmer vom Grunde her auch für eine Null-Position die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zusteht. Das werden im Regelfall die nicht gedeckten Baustelleneinrichtungs-, Baustellengemein-, Allgemeine Geschäftskosten sowie der kalkulierte Gewinn sein. Allerdings muss der Unternehmer bei seiner Abrechnung einen Ausgleich mit solchen Positionen vornehmen, in denen aufgrund von Mehrmengen Gemeinkosten überdeckt sind. Da diese Frage höchstrichterlich bislang nicht entschieden ist, hat das OLG Bamberg die Revision zugelassen. Diese ist zwischenzeitlich beim BGH auch eingereicht worden.

Quelle: OLG Bamberg, IBR 2011, 66