Hallo Frank,
die Bauordnungen wie Denkmalpflege ist Ländersache, d.h. hier bitte in der
Landesbauordnung und Denkmalschutzgesetz nachlesen.
So gehe ich auch vor, denn ich versuche auch immer gleich zu klären, was von dem Abriss ggf. weiter verwendet werden kann.
So ist es in der Regel kein Problem, unbelasteten Bauschutt in Böschungen verschwinden zu lassen. Hier sichere ich mich immer
über den Umweltschutz ab.
Gerade in solchen Auffüllungen, kann man z.B. kostengünstig die Versorgungsleitungen einarbeiten.
Auch versuche ich Materialien zu verwenden, wie Naturstein, Backstein, Holzbalken,...
Was natürlich auch eine Frage von dem ist, was der Bauherr wünscht.
Ich würde mich nicht auf das Verkehrswertgutachten verlassen, auch wenn dieses schon einmal eine Aussage trifft.
D.h. ich frage hier zusätzlich beim zuständigen Bauamt/Denkmalschutz an, ggf. wird hier auch an die Gemeinde verwiesen.
So wie es aussieht, scheinst Du aber gute Karten zu haben.
Gruß
H.-P. Ambros