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Nachrichten - udoderk

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1
Guten Tag,

Im Vertragsentwurf zu Hausbau ist mir aufgefallen, dass
Zitat
Kaufgegenstand/Verkauf

(3) Der Kaufgegenstand ist im Grundbuch wie folgt belastet:
Abt. II: Keine Eintragungen; Abt. III lfd. Nr. 1: qqq.000,00 € brieflose Gesamt-Grundschuld für <Bankname>
....

Kaufpreisfinanzierung
.....
d) Fortbestand der Grundschuld...
Die bestellte Grundschuld darf auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben...


Die Frage, die ich mich stelle, was dies genau bedeutet, ob sich überhaupt lohnt, der Haus auf dem Grundstück zu bauen, falls im Grundbuch solche Summe eingertagen ist. Der Gesamt-Grundschuld würde ich doch übernehmen, falls der Haus kaufen werde. Ich müsste noch die ganzen Zinsen und Tilgungsrate abbezahlen...

Ich bedanke mich für die Hilfe

cu

2
Hallo zusammen,

Das Henne-Ei-Problem steht vor der Tür;-/ Wir haben zwar im Internet eine mögliche Variante des 1/2-Traumhauses ;-) gefunden, das erst 2014 bebaut werden. Die Frage jedoch ist, was für Schritte weiter erfolgen sollten :glas:  :?? ??

Sollten wir zuerst den Termin mit der Firma ausmachen, die Baurarbeiten durchführen wird oder den Termin mit der Bank, die das Geld ausleiht;-) , zuerst machen?

Sollten wir schon den Notar auch selbst suchen oder die Firma hat schon welchen, mit denen die arbeitet??

Ich würde sehr dankbar für die Tipps :--)


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