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Energieberatung | Rentabilität (ROI) / Re:Sanierung Haus BJ1986 - Nachtspeicheröfen/Heizung/Isolierung
« am: 15. Januar 2012, 14:39:25 »
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort!
Dies ist aber auch nur die halbe Wahrheit...
Nach § 10a der Energieeinsparverordnung 2009 müssen Nachtspeicherheizungen für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten zu den folgenden Terminen außer Betrieb genommen werden, wenn die Raumwärme ausschließlich über elektrische Speichersysteme erfolgt:
- Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden.
-Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden.
Und selbst hier gibt es Ausnahmen...
Ob es wirtschaftlich ist im ganzen Haus bisher nicht vorhandene Heizungsrohre zu verlegen, einen Platz für eine Heizungsanlage zu schaffen, die Heizungsanlage an sich, Wartungskosten...
Ich schätze da würden Kosten in der Größenordnung >30.000€ auf uns zukommen.
Derzeitige Stromkosten für Nachtspeicheröfen 1700€/Jahr. Selbst wenn sehr unrealistische 1000€ pro Jahr an Energiekosten durch eine neue Heizung gespart werden können, amortisiert sich der Umbau nach 30 Jahren. Spätestens nach 30 Jahren muss wieder in eine neue Heizungsanlage investiert werden... wieder 10 bis 15.000€....
Ich zweifle lediglich an der Wirtschaftlichkeit, nicht an der Ökologie. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen :-)
Viele Grüße
Von Nachtspeicheröfen ist generell abzuraten.
Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden.
Dies ist aber auch nur die halbe Wahrheit...
Nach § 10a der Energieeinsparverordnung 2009 müssen Nachtspeicherheizungen für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten zu den folgenden Terminen außer Betrieb genommen werden, wenn die Raumwärme ausschließlich über elektrische Speichersysteme erfolgt:
- Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden.
-Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden.
Und selbst hier gibt es Ausnahmen...
- Ist die Investition in eine Warmwasserheizung anstelle der Nachtspeicheröfen wirtschaftlich?
alles wäre wohl wirtschaftlicher, außer Infrarot.
Ob es wirtschaftlich ist im ganzen Haus bisher nicht vorhandene Heizungsrohre zu verlegen, einen Platz für eine Heizungsanlage zu schaffen, die Heizungsanlage an sich, Wartungskosten...
Ich schätze da würden Kosten in der Größenordnung >30.000€ auf uns zukommen.
Derzeitige Stromkosten für Nachtspeicheröfen 1700€/Jahr. Selbst wenn sehr unrealistische 1000€ pro Jahr an Energiekosten durch eine neue Heizung gespart werden können, amortisiert sich der Umbau nach 30 Jahren. Spätestens nach 30 Jahren muss wieder in eine neue Heizungsanlage investiert werden... wieder 10 bis 15.000€....
Ich zweifle lediglich an der Wirtschaftlichkeit, nicht an der Ökologie. Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen :-)
Viele Grüße