Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Themen - parcus

Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 63
31
Das Kalenderjahr 2013 ist für die Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen von großer Bedeutung – immerhin 15 Millionen Haushalte sind davon betroffen. Sie alle müssen bis zum Jahresende 2013 dem Schornsteinfeger gegenüber einen Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV) erfüllt und insbesondere die Emissionswerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhält.

Daran erinnert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt, wozu auch Pellet-Einzelöfen und Gas-Kamine zählen. Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass von Geräten, die vor Inkrafttreten der Verordnung bereits installiert waren, maximal 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 CO emittiert werden dürfen.

Moderne Feuerstätten erfüllen auch die weitaus schärferen Anforderungen an Neuinstallationen nach Inkrafttreten der Verordnung ohne Probleme. Bei älteren Öfen aus den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts sieht das jedoch oft anders aus. Hier muss in vielen Fällen mit einem Filter nachgerüstet oder gleich das ganze Gerät ausgetauscht werden. Sonst droht – für Altgeräte, deren Typprüfung 1975 oder früher erfolgte – bereits Ende 2014 die Stilllegung.

Erfüllt mein Ofen die 1.BImSchV? – Online-Datenbank gibt Auskunft

Dem Schornsteinfeger gegenüber den erforderlichen Nachweis zu erbringen ist im Übrigen nicht schwer. Hierfür hat der HKI gemeinsam mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut, die auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de einsehbar ist. Dort lässt sich über eine Suchfunktion für viele Modelle leicht ermitteln, ob die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllt werden. Und damit ist dann auch der Nachweis bereits erbracht – was, glücklicherweise, das Bundesumweltministerium sowie die Umweltministerien der Länder dem HKI gegenüber bestätigt haben.

Quelle: HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. / Haustechnikdialog

32
Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2013 laut Entwurfsfassung auf einen Blick:

    Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
    (um 12,5%, ab 2016 um 25%).
    Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle über den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H’T) und mittlere U-Werte.
    Einführung des "Modellgebäudeverfahrens" als alternatives Nachweisverfahren (auch bekannt als "EnEV easy").
    Stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8.
    Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen.
    Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²·a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen.
    Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise.
    Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.
    Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäude für End- und Primärenergiebedarf.
    Keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile bestehender Gebäude und keine neuen Nachrüstpflichten.
    Lediglich Änderungen bei Anforderungen von Außenbauteilen (Verschärfung bei Außentüren, Änderungen bei Erneuerung von Außenwänden).
    Neudefinition zur Einsichtnahme des Energieausweises (Übergabe und erweiterte Aushangpflicht).

Quelle: dena

33
Rohrleitungen werden meist gedämmt, um Energieverluste zu vermeiden. Es gibt aber auch andere Gründe, wie die überarbeitete DIN 1988-200 für Trinkwasser-Installationen zeigt.

Um das in Deutschland anerkannt hohe technische Niveau bei Trinkwasser-Installationen weiter zu gewährleisten, wurde die DIN 1988-2 im Mai 2012 durch die optimierte DIN 1988-200 ersetzt. Trinkwasserleitungen sind jetzt so zu dämmen, dass einerseits die Erwärmung des kalten Trinkwassers auf über 25 °C vermieden wird und es andererseits nicht zur Tauwasserbildung kommt.

Was viele nicht wissen: Diese Maßnahme wirkt auch der Ausbreitung der gefürchteten Legionellen entgegen, die für immunschwache und chronisch-kranke Menschen zur tödlichen Gefahr werden können. Und da die aggressiven Legionellen sich bei Temperaturen zwischen 25 °C und 55 °C gut vermehren, ist es wichtig, ihnen das Leben schwer zu machen – unter anderem durch eine Dämmung der Trinkwasserleitung (kalt).

Die Neufassung der DIN 1988-200 sieht vor, dass die Dämmstoffdicke für frei verlegte Rohrleitungen in nicht beheizten Räumen von 4 mm auf 9 mm erhöht wird. In Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken (< 25 °C Umgebungstemperatur) muss die Dämmstoffdicke von bisher in vielen Fällen 4 mm auf 13 mm erhöht werden. Für den Installateur wird der Arbeitsalltag erschwert, denn traditionelle Lagerhaltung kommt bei der Fülle notwendiger Rohrdämmungen schnell an ihre Grenzen.

Kein Wunder also, dass sich ein praxisgerechtes Isolier-Konzept  wie ThermaSmart ENEV von Thermaflex immer mehr durchsetzt.
Der neu entwickelte Polyolefin-Isolierschaum ist ökologisch unbedenklich, robust und flexibel. Zudem beeindruckt das Material durch seine Wärmeleitzahl 0,036 W/mK (nach DIN 52613). Dadurch lassen sich mit nur einer Dämmdicke von 10 mm beide Einbausituationen für Trinkwasserleitungen (kalt) abdecken, denn die neue DIN 1988-200 geht bei der Berechnung der Nenndicken von einer Wärmeleitzahl 0,040 W/mK aus. Dank der besseren Wärmeleitzahl von ThermaSmart ENEV™ kann der Installateur bei der Dämmung von Trinkwasserleitungen in jeder Einbausituation die gleiche Dämmstärke verwenden.

Quelle: Thermaflex

34
1. Die Zurückweisung berechtigter Mehrkosten durch den Auftraggeber kann den Auftragnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. An der hierfür notwendigen Gefährdung des Vertragszwecks fehlt es jedenfalls aber dann, wenn die Mehrkosten 1,5% der Nettovertragssumme nicht überschreiten.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrunds zulässig. Eine erst zwei Monate nach der Zurückweisung der Mehrkosten erklärte Kündigung ist deshalb verfristet.

OLG Schleswig, Urteil vom 11.03.2011 - 5 U 123/08; BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - VII ZR 73/11 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen), IBR 2012, 574

Quelle: ibr

35
Baumängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beseitigen. Allerdings sind von den Kosten der Mangelbeseitigung die Sowiesokosten in Abzug zu bringen. Das sind die Mehrkosten, um die die Bauleistung (hier: ein Lagerhallenfußboden) bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre. Unter Umständen kann sich der Auftragnehmer zudem auf einen Vorteilsausgleich "neu für alt" berufen. Das gilt allerdings nicht, wenn er von Anfang an seine Einstandspflicht zur Mängelbeseitigung bestritten hat. Der sich daraus ergebende Zeitraum für die Nachbesserung kann nicht zu seinen Gunsten gehen, so das OLG Rostock.

OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2010 - 4 U 3/02; BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - VII ZR 104/10 (NZB zurückgewiesen)

Quelle: ibr

36
Die KfW Bankengruppe hat eine aktuelle Studie vorgelegt, die die Wirkung der aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vergünstigten KfW Förderung von Energieeinsparmaßnahmen im Gebäudebestand evaluiert: Danach haben die von der KfW geförderten energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauten 2011 zu einer Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes um rund 540.000 Tonnen geführt.

Zur Einordnung: 2,4 Mio. Tonnen CO2 müssten die privaten Haushalte bis 2020 pro Jahr einsparen, um das Ziel der Bundesregierung einer Treibhausgasreduzierung von 40 % bei den privaten Haushalten zu erreichen. Durch die von der KfW Bankengruppe geförderten energieeffizienten Neu- und Umbauten wurden 2011 mehr als 20 % dieser Anforderung erreicht. Seit 2006 konnte der Treibhausgasausstoß durch die KfW-Programme für die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes und von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur dauerhaft um 5,3 Mio. Tonnen pro Jahr gesenkt werden.

"Die aktuelle Evaluation zeigt erneut, dass die KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren einen unverzichtbaren Beitrag zur Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung leisten. Die Energiewende wird nur gelingen, wenn in erheblichem Umfang Energie gespart wird.

Das größte Potenzial dazu besteht im Gebäudebestand:
Zwölf Millionen Wohngebäude wurden vor 1978 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. An mehr als neun Millionen dieser Altbauten besteht noch erheblicher Sanierungsbedarf beim Wärmeschutz. Die KfW-Programme setzen einerseits die nötigen Anreize und helfen andererseits eine finanzielle Überforderung von Gebäudeeigentümern und Mietern zu vermeiden", sagte Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. "Mit 1 % liegt der Effektivzins für die Förderkredite zum energetischen Sanieren weiterhin deutlich unterhalb der Inflationsrate. Wird der Effizienzhausstandard erreicht werden nach Durchführung zusätzlich 2,5 % bis 12,5 % der Darlehensschuld erlassen."

Die Programme helfen nicht nur der Umwelt: Insgesamt wurden 2011 Investitionen über 18,4 Mrd. EUR angestoßen. Damit konnten rund 250.000 Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr gesichert oder geschaffen werden. Dies kommt vor allem der lokalen mittelständischen Bauwirtschaft und dem Handwerk zugute.

Allein im Jahr 2011 hat die KfW die energetische Sanierung von rund
200.000 Wohnungen und den energieeffizienten Neubau von über 80.000 Wohnungen finanziert. Fast jede zweite neu errichtete Wohnung befindet sich damit in einem KfW Effizienzhaus, dessen Energiebedarf deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung liegt.

Mit den 2011 geförderten Energiesparmaßnahmen können über deren Wirkungsdauer von 30 Jahren Heizkostenersparnisse in Höhe von insgesamt 4,2 Mrd. EUR erzielt werden. Die im Wohnungsbestand durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen, die fast immer in Verbindung mit generellen Modernisierungsmaßnahmen erfolgen, bewirken Heizkostenersparnisse von über drei Viertel der Investitionskosten.

Die Programme tragen auch zur Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung bei:

- Bei 10 % der Heizungsmodernisierungen wurde ein Biomasse-Kessel verwendet und bei 8 % eine elektrische Wärmepumpe. In 21 % wurden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung eingebaut.

- Die geförderten Neubauten werden sogar zu 52 % mit Wärmepumpen beheizt, zu 12 % mit Biomasse und in 49 % wurden Solarthermie- und Photovoltaikanlagen eingebaut.

- In etwa 80 % der mit Fördermitteln sanierten Gebäude wurden Wärmeschutzmaßnahmen durchgeführt. Die eingehaltenen Qualitätsniveaus (z. B. Dämmstoffdicken) liegen dabei deutlich über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Seit 2006 werden die Fördereffekte jährlich untersucht, im Jahr 2011 durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und das Bremer Energieinstitut (BEI).

Monitoring_EBS_2011.pdf (1MB)

Quelle: KfW

37
Es ist nicht Sache des Statikers, sondern des Architekten, ein Baugrundgutachten einzuholen oder seitens des Bauherrn einholen zu lassen. Weicht der Statiker allerdings von den Werten des Baugrundgutachtens ab, obwohl kein anders lautendes Baugrundgutachten vorliegt und weist er nicht auf die Notwendigkeit eines solchen Gutachtens hin, haftet er dem Bauherrn dem OLG Jena zufolge auf Schadensersatz.

OLG Jena, Urteil vom 27.07.2011 - 7 U 937/10; BGH, 09.08.2012 - VII ZR 181/11 (NZB zurückgewiesen)

Quelle: ibr

38
Weicht der Auftragnehmer von den vereinbarten planerischen Vorgaben ab, ist die Leistung auch dann mangelhaft, wenn keine Wert- oder Tauglichkeitsminderung vorliegt. Allein aufgrund der Beschaffenheitsabweichung liegt ein Mangel vor. Der Auftraggeber kann trotz einer bestehenden Abweichung zwischen erbrachter und geschuldeter Leistung keine Mängelrechte geltend machen, wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführung aus fachlicher Sicht nicht zu beanstanden ist, sie weder optische noch bautechnische Nachteile hat und es dem Auftraggeber erkennbar nicht auf eine bestimmte, sondern (lediglich) auf eine geeignete Ausführungsart ankommt, so das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 03.07.2012.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2012 - 21 U 150/09

Quelle: ibr

39
Ab 1. September 2012 verschwinden auch die letzten Glühlampen aus den Verkaufsregalen, denn mit der vierten Stufe der EU-Energieeffizienzrichtlinie dürfen auch Glühlampen unter 40 Watt nicht mehr in den Handel gebracht werden. Eine weit verbreitete energieeffiziente Alternative zu den herkömmlichen Glühlampen sind neben Halogen- und LED-Lampen die Energiesparlampen. Dass diese gegenüber einer Glühlampe bis zu 80 Prozent Energie einsparen, wissen jedoch nur 20 Prozent der Verbraucher in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage* von TNS Emnid im Auftrag von Lightcycle. 41 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Energiesparlampen gegenüber herkömmlichen Glühlampen gerade bis zu 30 Prozent Strom sparen, knapp ein Drittel (29 Prozent) meint, die Hälfte an Energie zu sparen.

Wissen um richtige Entsorgung von Sparlampen auf hohem Niveau
72 Prozent der Befragten wissen, wie sie die Sparlampen nach ihrem Gebrauch fachgerecht entsorgen können. Damit hat sich das Wissen um die richtige Entsorgung gegenüber dem Vorjahr auf hohem Niveau stabilisiert (2011: 73 Prozent). Knapp die Hälfte der Befragten (48 Prozent) würden ihre ausgedienten Sparlampen an einer der 2.500 kommunalen Sammelstellen wie dem lokalen Wertstoffhof abgeben. 17 Prozent würden eine der über 5.500 Sammelstellen im Handel wie in Drogerie- oder Baumärkten, in Supermärkten oder im Fachhandel nutzen. „Seit Jahresbeginn konnten wir die Anzahl der Sammelstellen im Handel um rund ein Drittel erhöhen. Damit rücken wir immer näher an die Verbraucher heran und hoffen, dass immer mehr Verbraucher diese bequemen Abgabemöglichkeiten im Handel nutzen“, beschreibt Lightcycle-Geschäftsführer Christian Ludwig die Entwicklung.
 
Noch bis 31. Oktober: Richtig entsorgen und doppelt Gutes tun!
Alle Verbraucher, die ihre ausgedienten LED- und Energiesparlampen umweltgerecht bei einer der insgesamt über 8.000 Sammelstellen bundesweit entsorgen, können noch bis zum 31. Oktober doppelt Gutes tun: Denn für jede volle Sammelbox steuert Lightcycle 10 Euro für die kreative Neugestaltung von Schulhöfen bei. So können insgesamt bis zu 100.000 Euro zusammenkommen.
 
* Die Umfrage wurde von TNS Emnid unter 1004 Personen vom 10. bis 11. August 2012 durchgeführt.

Quelle:  Lightcycle

40
Beim Heizen mit Holzpellets ist ein reibungsloser Betriebsablauf nicht nur von der Gerätetechnik, sondern auch von der Lagerraumgestaltung abhängig. Die neue Richtlinie VDI 3464 „Emissionsminderung; Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an das Lager unter Sicherheitsaspekten“ gibt nun erstmals einen umfassenden und verlässlichen Überblick zum Thema. Sie ist vor allem für Betreiber und Planer von großen Pelletfeuerungen wichtig. Für diese Zielgruppen bietet das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) im Herbst zusätzliche Informationsveranstaltungen an.

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) war bei dem Expertengremium zur Erarbeitung der neuen VDI-Richtlinie maßgeblich beteiligt. „Wir begrüßen es, dass durch die neue im Gründruck erschienene VDI-Richtlinie 3464 die andauernden und intensiven Bemühungen des DEPV für einen professionellen Umgang mit Planung und Betrieb von Pelletlagern anerkannt und umgesetzt wurden“, so Martin Behr, stellvertretender Verbandsvorsitzender und Obmann bei der Erstellung der VDI-Richtlinie. „Die Sicherheitshinweise vom DEPV und dem TÜV Rheinland sind mittlerweile weit verbreitet, auch über belüftete Deckel für die Stutzen haben wir intensiv informiert. Die VDIRichtlinie bietet nun eine umfassende Bündelung dieser Maßnahmen für einen sicheren Lagerbetrieb“, erläutert Behr weiter.

Die neue VDI-Richtlinie 3464 legt Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Pelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 Tonnen (t) sowie an die Anlieferung der Pellets fest. Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten wie Reinigung oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets kann es in Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden.

In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Auf jeden Fall sollte vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird in der nun im Gründruck veröffentlichten VDI-Richtlinie zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses geraten. Diese Deckel, die schon seit längerem von Heizungsherstellern, Pellethändlern und vom Deutschen Pelletinstitut vertrieben werden, ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, wodurch sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbunden werden. Daher appelliert der DEPV an alle Pelletkunden, herkömmliche gegen belüftete Deckel auszutauschen. Für größere Pelletlager (>10 t bzw. >40 t) werden weitergehende Maßnahmen vom VDI empfohlen.

Einen umfassenden Überblick über Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers gibt auch die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“. Diese kann wie auch das Informationsblatt des DEPV „Belüftete Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets“ sowie der Infoflyer „Pellets sicher lagern“ inkl. Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für den Pelletlagerraum unter www.depv.de heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt werden.

Quelle: DEPV

41
Architekt muss umfassend aufklären!

1. Ein Planer, der ein von den anerkannten Regeln der Technik abweichendes System zur Ausführung vorschlägt, darf sich nicht darauf beschränken, dem Auftraggeber die Unterschiede zwischen der herkömmlichen Herstellung und der davon abweichenden Ausführungsart zu erläutern. Er muss vielmehr umfassend darüber aufklären, welche Risiken und Folgen eine nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Planung mit sich bringen kann.
2. Hat der Auftraggeber den Planer als Sonderfachmann hinzugezogen, ist eine solche Aufklärung auch dann erforderlich, wenn der Auftraggeber selbst fachkundig ist.
OLG München, Urteil vom 14.04.2010 - 27 U 31/09; BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZR 75/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Quelle: ibr

42
Oft wird diese Frage an mich herangetreten.
Auch wenn dann schon oft ein Pilzbefall vorhanden ist und es gilt die Ursache zu bekämpfen.

Grundsätzlich gilt, wenig Licht, Kälte und Feuchtigkeit sind gute Voraussetzungen für Pilze,
insbesondere wenn dann noch ein guter Nährboden vorhanden ist.

D.h. Licht, Lüften und Heizen verhindern die Voraussetzungen.

Möchte man dennoch selbst testen, so gibt es unterschiedliche Tests für die Raumluft wie Raumoberflächen.

Daher stelle ich hier nur eine Möglichkeit vor:

EnviroMed® Schimmeltest bei Schimmel in der Wohnung

Wir von EnviroMed® haben uns darauf spezialisiert, Schimmel in der Wohnung zu analysieren.
Jetzt können Sie Ihre Wohn- und Arbeitsräume mit dem EnviroMed Schimmeltest einfach und preisgünstig auf Schimmelpilzsporen untersuchen.
Sie erhalten neben der Analyse Ihrer Proben eine umfassende Beurteilung, mit der Sie dann gezielt Maßnahmen zur Bewertung und Sanierung einer Immobilie oder zur Gesundheitsvorsorge ergreifen können.

Die von Ihnen gewonnenen Proben werden von unseren Fachkräften mit modernster Technik in unserem mikrobiologischen Labor untersucht.
Qualifizierte Umweltberater erstellen für Sie eine individuelle Analyse. Für fachspezifische Fragen stehen Ihnen Herr Dr. med. R. Fritzsche, Umweltmediziner und Allergologe sowie Herr D. Jung, Diplom Biologe und Umwelttoxikologe, zur Verfügung.

Drei gute Gründe für den EnviroMed® Schimmeltest:

Gesundheitliche Vorsorge
Die gesundheitliche Belastung durch Schimmelpilzsporen muss sich nicht nur auf den Bereich des offensichtlichen Befalls beschränken. Viele Bewohner wollen wissen: Kann ich mich in allen Räumen der Wohnung bedenkenlos aufhalten?

Gesundheitliche Beschwerden
Viele Menschen leiden unter Krankheitssymptomen, die möglicherweise durch eine vorhandene und oft nicht erkannte Schimmelpilz-Allergie verursacht sind. Eine Untersuchung der Atemluft in den Wohn- oder Arbeitsräumen kann hier einen Hinweis geben, ob eine Belastung durch - auch versteckten - Schimmelpilzbefall vorliegt.

Qualitätskontrolle
Die Sanierungsmaßnahmen wegen eines Schimmelpilzbefalls sind abgeschlossen. Nach ca. vier Wochen setzen Sie unsere Testsysteme ein, um sicher zu stellen, dass der Befall nachhaltig beseitigt wurde. Hierbei spielt vor allem die Überprüfung ursprünglich befallener Oberflächen eine wichtige Rolle.

EnviroMed® Schimmeltest

Mit dem EnviroMed Schimmeltest können Sie Ihre Wohnräume auf eine Belastung durch Schimmelpilzsporen untersuchen. Auch versteckte Ansammlungen von Schimmelpilz können Sie mit dem EnviroMed Schimmeltest entdecken und räumlich zuordnen.

EnviroMed Schimmeltest Beschreibung

Testerhalt und Anwendungszeitraum
Nach Erhalt Ihres Tespaketes sollten sie den Test so schnell wie möglich durchführen, da die Tesplatten nur eine begrenzte Zeit haltbar sind. Bis zu einer Woche nach Erhalt ist eine Aufbewahrung des Testpaketes bei Raumtemperatur jedoch möglich.
Sie füllen die Standortliste aus
Sie tragen in die Standortliste die Bezeichnungen der Aufstellorte (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer auf dem Kopfkissen oder Freiluftprobe) mit der jeweilligen Zahl auf der Testplatte ein. So wird sichergestellt das die Testergebnisse den richtigen Räumlichkeiten zugeordnet werden können.
Sie füllen falls gewünscht den Fragebogen aus.
Der Umweltfragebogen gibt uns Auskunft über Ihre individuelle Situation und ermöglicht so eine bessere Bewertung der Testergebnisse durch unsere Diplom-Biologen.
Sie führen den Schimmeltest in 30 Minuten selbständig durch.
Dazu wird jeweils eine Testplatte in dem zu testenden Raum geöffnet und für 30 Minuten geöffnet stehen gelassen. Der Raum sollte während dieser Zeit nicht betreten werden, ausser natürlich um die Testplatte aufzustellen und nach Ablauf der 30 Minuten wieder zu verschliessen. Fenster und Türen müssen ebenfalls wärend dieser 30 Minuten geschlossen bleiben.
Rückversand
Sie schicken die Testplatten mit dem Rücksende-Gutschein zur Laboranalyse kostenlos an uns zurück.
Labor Analyse
EnviroMed führt eine qualifizierte und differenzierte Labor-Analyse aller in Kultur gewachsenen Pilze (bei Exklusiv-Test auch der Dermatophyten und Hefen), mit Identifizierung der Gattungen und Angaben zu ihren charakteristischen Merkmalen durch.
Ihre Proben werden in unserem mikrobiologischen Labor unter allergologischen und umwelttoxikologischen Aspekten analysiert.
Bericht
Etwa 3 Wochen später (bei Schnell-Check innerhalb von 10 Tagen) erhalten Sie eine individuelle und qualifizierte Labor-Analyse basierend auf den Testergebnissen so wie Ihren Angaben aus dem Umweltfragebogen. Alle unsere Analysen werden ausschliesslich von qualifizierten Diplom-Biologen durchgeführt!
Persönliche Rücksprache bei Exklusiv-Test
Der Exklusiv-Test beinhaltet eine persönliche Rücksprache direkt mit dem Diplom-Biologen der Ihre Testergebnisse zusammen mit dem Umweltfragebogen befundet und ausgewertet hat. So erhalten Sie professionelle Hilfe mit für Sie empfehlenswerten Sanierungs-Massnahmen und Antworten auf eventuelle gesundheitliche Risiken.

Quelle: EnviroMed OHG
 

43
Im Rahmen des Marktanreizprogrammes verbessert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2012 seine Förderungen für Solarthermie, Wärmepumpen und Biomassekessel.

Gute Nachrichten für alle umwelt- und kostenbewussten Hauseigentümer: Die neuen Mindestförderbeträge für Solarkollektoren bis 40m² Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung wurden um bis zu 400 € erhöht und sind besonders profitabel für die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden.

Ausgebaut wird auch die Bonusförderung der innovativen Techniken. So wird zum Beispiel zukünftig eine gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserzubereitung mit einem Bonus von 500 € belohnt.

Neu ist auch ein Effizienzbonus, der sich mit einer zusätzlichen Förderung von 500 € auszahlt, wenn man eine Wärmepumpe hat, die einen neuen Pufferspeicher von min. 30l/kW aufweisen kann.

Eine weitere Änderung der Förderrichtlinien ist die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20m²), die jetzt nicht mehr ausschließlich für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit mindestens 500m² Nutzfläche gilt, sondern auch in Neubauten möglich ist.

Von 500 € auf 750 € wurde die Förderung der Nachrüstung bzw. Errichtung von Anlagenteilen zur Emmisionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand erhöht. Auch der Neubau profitiert mit 850 € erstmals von dieser Förderung.

Auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten wird auch die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung angehoben. Diese kann nun bis zu einer Fläche von 1.000 m² auch als einmaliger  Zuschuss gewährt werden.

Quelle: BAFA

44
Ab dem 1. August 2012 ist die CE-Kennzeichnung technischer Dämmstoffe gesetzlich vorgeschrieben. Dann endet die sogenannte Koexistenzphase, in der nationale durch europäische Normen ersetzt werden mussten. Für Dämmstoffhersteller bedeutet der Ablauf der Übergangsfrist, dass sie ab sofort nur noch technische Dämmstoffe vertreiben dürfen, die den europäischen Normen entsprechen und das CE-Zeichen tragen. Die europäische Industrie für technische Isolierungen ist bestens vorbereitet: Nachdem Armacell als erster Hersteller flexibler technischer Isolierungen bereits seit Anfang des Jahres CE-zertifizierte Produkte auf den Markt brachte, folgte die Mehrzahl der führenden Hersteller nur wenige Monate später mit entsprechenden Zertifizierungen ihrer Werke.

Schneller Vergleich der angebotenen Produkte
Die CE-Kennzeichnung ist Ausdruck und sichtbares Zeichen der Übereinstimmung der Produkte mit den Anforderungen der europäischen Bauproduktenrichtlinie bzw. der Bauproduktenverordnung. Das CE-Zeichen wird nach und nach viele nationale Zulassungen und Zertifikate - wie beispielsweise die Zulassung für das Brandverhalten von flexiblen elastomeren Dämmstoffen und das damit verknüpfte Überwachungszeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) - ablösen. Nur im Falle spezieller Anforderungen und Anwendungen wird es weiterhin die Forderung nach nationalen Zulassungen geben. Das CE-Zeichen dient vorrangig dem freien Warenverkehr in Europa und der Einhaltung einheitlicher Standards. Auch wenn das CE-Zeichen kein Qualitätssiegel ist, hat es die europäische Dämmstoffindustrie doch wesentlich voran gebracht. Mit der Verabschiedung europäischer Produktnormen wurde erstmals ein verbindlicher Rahmen für die wesentlichen Produkteigenschaften technischer Dämmstoffe - wie Wärmeleitfähigkeit, Wasserdampfdiffusionswiderstand, Brandverhalten, Toleranzen etc. - geschaffen. Die hierdurch gewonnene Transparenz ermöglicht Planern, Händlern und Fachverarbeitern einen direkten und schnellen Vergleich der angebotenen Produkte. Zudem schafft die CE-Kennzeichnung eine höhere Rechtssicherheit in der Planung und Verarbeitung technischer Dämmstoffe und sie wird den europaweiten Handel nachhaltig positiv beeinflussen.

Europäische Brandklassifizierung
Eine wesentliche Neuerung ist die Ablösung der bisherigen nationalen Brandklassifizierungen, wie beispielsweise der deutschen Brandklassen B1und B2 oder des spanischen M1, durch einheitliche europäische Brandklassen. Die neue Klassifizierung nutzt die bereits für andere Bauprodukte geltenden sieben Brandklassen A bis F. Für Rohrisolierungen wird die Klassifizierung um ein tief gestelltes "L" (für "linear products") erweitert. Neu sind auch die Angaben für Rauchbildung und brennendes Abtropfen, die mit "s" (für "smoke") und "d" (für "droplets") bezeichnet werden. Die Mehrzahl der Armaflex Produkte erreicht im europäischen Brandtest die Klasse B/BL-s3, d0. Nur das neue Armaflex Ultima bietet eine deutlich geringere Rauchentwicklung und wird als BL-s1, d0 klassifiziert, der besten Brandklasse für flexible technische Dämmstoffe.

Ende der Übergangsfrist
Nachdem das Armacell-Werk in Münster, die weltweit größte Fertigungsstätte des Unternehmens, bereits im November 2011 erfolgreich zertifiziert wurde, schloss der Dämmstoffhersteller das CE-Kennzeichnungsverfahren für seine Elastomer- und Polyethylen-Dämmstoffe im Juli in allen europäischen Werken erfolgreich ab. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Fachhändler noch nicht CE-gekennzeichnete Dämmstoffe, die vor dem 1. August 2012 erworben wurden, noch ein Jahr lang vertreiben dürfen. Das gilt selbstverständlich auch für die Installation der Produkte. Darauf hatte sich die Arbeitsgruppe 16 des Technischen Komitees CEN/TC 88 verständigt. Eine technische Information zum "CE-Kennzeichen für Wärmedämmstoffe" sowie ein Katalog mit häufig gestellten Fragen und entsprechenden Antworten rund um das Thema CE-Kennzeichnung finden Interessierte unter "Technische Informationen" im Download-Bereich der Armacell Internetseite.

Armacell bzw. das Vorgängerunternehmen Armstrong Insulation Products hat in der europäischen Normungsarbeit eine bedeutende Rolle gespielt und den Prozess seit Mitte der 80er Jahre maßgeblich mitgesteuert. Als Entwickler von Armaflex, der ersten flexiblen Rohrdämmung aus Elastomerschaum (FEF), begründete das Unternehmen Mitte der 50er Jahre einen ganz neuen Industriezweig. Daher empfindet Armacell eine besondere Verpflichtung den europäischen Harmonisierungsprozess in diesem Industriesegment verantwortungsvoll mitzugestalten.

Quelle: Armacell Enterprise GmbH

45
Haftung des vertiefenden Grundstückseigentümers auch gegenüber entfernterem Nachbar! Es kommt immer wieder vor, dass bei Bohrungen, Verdichtungs- oder sonstigen Arbeiten Schäden an den Nachbargrundstücken auftreten. Insofern erhalten die Nachbarn aufgrund des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs ihren Schaden ersetzt. Dieser Anspruch steht nicht nur den unmittelbaren Nachbarn zu, sonder - in Anlehnung an das Immissionsschutzrecht - auch der "Nachbarschaft", also dem Kreis derjenigen, die in einer engeren räumlichen und zeitlichen Beziehung zum emittierenden Grundstück stehen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012 - 9 U 138/11


Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 63