Weiterentwicklung der wohnwirtschaftlichen Förderprogramme
Forum-Hausbau: Ihre kostenlose Bauherrenhilfe im Netz

Weiterentwicklung der wohnwirtschaftlichen Förderprogramme

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline parcus

  • *****
  • 1422
  • 252
    • Profil anzeigen
Die KfW hat Anpassungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen vorgenommen. Sie betreffen die Modernisierung der Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen Programme und die Infrastrukturprogramme. In den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen Wohnraum Modernisieren und KfW-Wohneigentumsprogramm wurden Änderungen zum 01.07.2011 vorgenommen. Weiterhin gibt es Änderungen in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren.

1. Modernisierung der Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen Programme und die Infrastrukturprogramme

Die KfW hat die Merkblätter für die wohnwirtschaftlichen und die Infrastrukturprogramme modernisiert. Sie wurden mit einer einheitlichen Struktur versehen und sollen verständlicher sowie lesefreundlicher gestaltet worden sein. Die modernisierten Merkblätter wurden zum Teil bereits im Internet und im Beraterforum veröffentlicht, für die übrigen Programme soll dies zum 01.07.2011 erfolgen.

2. Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen Wohnraum Modernisieren und KfW-Wohneigentumsprogramm zum 01.07.2011

Zur stärkeren Vereinheitlichung des Förderangebotes hat sich die KfW dazu entschlossen, den Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren auf 75.000 EUR je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf maximal 75.000 EUR zu begrenzen. Alle weiteren Programmbedingungen sollen unverändert bestehen bleiben. Anträge, die ab dem 01.07.2011 (einschließlich) bei der KfW eingehen, sollen zu den neuen Programmbedingungen zugesagt werden, d.h. mit maximal 75.000 EUR.

3. Änderungen in den Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren

Anwendung der DIN V 18599 zur Berechnung des energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern

Nach Aussetzung der DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern im Oktober letzten Jahres, wurden mittlerweile für Wohngebäude einheitliche Rechenparameter abgestimmt und eine Vergleichsrechnung der verschiedenen Softwareprodukte abgeschlossen.

Anwendung von Softwareprodukten zur rechentechnischen Umsetzung der DIN V 18599 im Wohnungsbau Bei der rechentechnischen Umsetzung der DIN V 18599 wurde die Behandlung einzelner Parameter bisher offenbar unterschiedlich interpretiert und umgesetzt. Das führte anscheinend zu Unterschieden in den Rechenergebnissen. Nach Aussetzung der DIN V 18599 für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern im Oktober letzten Jahres, wurden in Zusammenarbeit mit Vertretern des zuständigen DIN-Normenausschusses, interessierter Softwarehersteller, der KfW-Bankengruppe und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurden diese Parameter nochmals erörtert.

Im Ergebnis wurden Hinweise zur einheitlichen Behandlung der Parameter gegeben, die in einer „Parameterliste“ zusammengefasst wurden (hier im Internet zum Herunterladen). Sie ist insbesondere zur Unterstützung der rechentechnischen Umsetzung der DIN V 18599 gedacht.

Verschiedene Softwareanbieter haben ihre Programme überprüft, die Hinweise umgesetzt und mit ihren neuen Programmen an einem Programmtest teilgenommen. Gegen die Verwendung von diesen Softwareprodukten für die energetischen Berechnungen für Wohngebäude bzw. zur Berechnung des energetischen Niveaus der KfW-Effizienzhäuser nach DIN V 18599 bestehen keine Einwände. Die zugelassenen Softwarehersteller und Produkte finden Sie hier im Internet.

Die Anwendung der Softwareversion ist in der Bestätigung zum Antrag anzugeben. Gegebenenfalls werden weitere Anbieter über eine Aktualisierung in den Anlagen zu den Merkblättern bekannt gegeben.

Die Anwendung der Softwareversion ist in der Bestätigung zum Antrag anzugeben. Gegebenenfalls werden weitere Anbieter über eine Aktualisierung in den Anlagen zu den Merkblättern bekannt gegeben.


Anpassungen bei den „Technischen Mindestanforderungen“ im Programm Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 151/152, 430) sowie Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (Programm 157)

In der Anlage zum Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren – Technische Mindestanforderungen“ noch weitere Passagen inhaltlich aktualisiert. Geändert wurden folgende Anforderungen:

    die Jahresarbeitszahlen bei Wärmepumpen (in Anpassung an die Aktualisierung im Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien)
    die U-Werte für Fenster in der Tabelle 1 der Anlage (Anpassung an die europäisch harmonisierten Wertangaben für die Nachkommastellen bei der Verglasung)
    der U-Wert der Fenster für die Ausnahme bei denkmalgeschützten Gebäuden wird auf 1,4 W/(m2 • K) heraufgesetzt.

Die Details finden Sie in der Anlage zum Programm-Merkblatt. Die geänderte Anlage in der Fassung 06/2011 gilt ab sofort.

Merkblatt – Energieeffizient Sanieren – Kredit Programmnummer 151,152

Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Programmnummer 430

Anlage – Energieeffizient Sanieren – Programmnummer 151,152, 430

In den Programmen der Energetischen Gebäudesanierung wurden in der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ kleinere Anpassungen/Präzisierungen bei den Punkten Erneuerung der Fenster, Sonnenschutzeinrichtungen, Austausch der Beleuchtung und Maßnahmen Heizung vorgenommen. Nähere Informationen finden sich in der im Internet hier veröffentlichten Anlage „Technische Mindestanforderungen“.

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (Programm-Nr.: 431): Konkretisierungen im Programm-Merkblatt

Das Programm-Merkblatt "Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung" wurde in einigen Passagen mit sofortiger Wirkung inhaltlich überarbeitet. Angepasst wurden die Absätze zum Umfang der Förderung, zur Antragstellung und zur Auszahlung. Die Details finden Sie hier im Programm-Merkblatt.

Quelle: KFW