Künftige Photovoltaikvergütung im EEG
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Künftige Photovoltaikvergütung im EEG

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Künftige Photovoltaikvergütung im EEG
« am: 23. Januar 2010, 14:20:12 »
Künftige Photovoltaikvergütung im EEG

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen stellte am 20. Januar 2010 in Berlin die Eckpunkte für die künftige Photovoltaikvergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

Eckpunkte der künftigen Photovoltaikvergütung im EEG

I. Einleitende Bemerkungen

    * Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutschland ist hier technologisch weltweit führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schafft insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze.
    * Das Bundesumweltministerium hält an dem dynamischen Wachstum der erneuerbaren Energien fest und schafft mit dem EEG hohe Investitionssicherheit. Wir wollen einen dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer schnellen Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit dieser neuen innovativen Energietechnologien. Das EEG ist ein erfolgreiches Markteinführungsinstrument. Das EEG ist so gestaltet, dass es einen starken Ausbau der erneuerbaren Energien bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherstellt.
    * Gerade die Solarenergie hat im Vergleich zu den anderen Erneuerbaren Energien das größte Ausbau- und Kostensenkungspotenzial. Gerade dieses Markenzeichen der Solarenergie wollen wir weiter stärken. Dem großen Erfolg der Photovoltaik in jüngster Vergangenheit – nämlich dass sie schneller gewachsen ist und zu niedrigeren Kosten produzieren kann – müssen wir jetzt Rechnung tragen. Die bestehende Überförderung muss vermieden werden, um insgesamt das positive Image der erneuerbaren Energien nicht zu beschädigen.
    * Die angemessene und notwendige Absenkung der Vergütung ist somit ein Ausdruck des Erfolgs des schnellen Wachstums der Solarenergie.
    * Der eingetretene Verfall der Marktpreise führt bei den gegenwärtigen Vergütungssätzen zu einer Überförderung und damit zu wirtschaftlichen Fehlanreizen. In 2009 sind die Systempreise (Modulpreise plus Installationskosten) insgesamt um durchschnittlich rd. 30% gesunken. Für 2010 wird in Fachzeitschriften nochmals eine Preissenkung in der Größenordnung von 10% bis 15% vorausgesagt.
    * Die vorgesehenen Änderungen im EEG sollen eine Basis für einen dynamischen aber nachhaltigen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gewährleisten und gleichzeitig die eingetretene Überförderung abbauen. Die Gespräche mit den Industrievertretern und Branchenverbänden haben ergeben, dass dort ebenfalls ein hohes Interesse an einer zwar dynamischen, aber nachhaltigen Marktentwicklung besteht. Ein kurzfristiger Boom, der dann wie in Spanien zu drastischen Kürzungen in der Förderung und damit zu massiven Einbrüchen führt, liegt nicht im Interesse der Industrie.
    * Bislang wurde das Marktwachstum insbesondere durch Produktionsengpässe bei der Rohstoffaufbereitung für Silizium oder durch attraktive Absatzmärkte im Ausland, z.B. Spanien in 2008, gebremst. In 2009 gab es erstmals ein Überangebot an Solarmodulen. Das weltweite Angebot war durch die stark ausgebauten Produktionskapazitäten größer als die Nachfrage. Das Ergebnis dieses Marktgeschehens ist ein starker Preisverfall. Dieser Preisverfall führt bei der hohen Förderung durch das EEG zu erheblichen Mitnahmeeffekten und Mehrkosten im EEG.
    * Infolge der Überförderung sind sehr gute Renditen zu erzielen, so dass der Photovoltaikmarkt rascher wächst als prognostiziert. In 2009 wurden insgesamt rd. 3.000 MW Solarstromleistung installiert – das ist doppelt soviel wie in den BMU-Szenarien prognostiziert. Insgesamt sind derzeit in Deutschland bis Ende 2009 rd. 9.000 MW installiert worden, das entspricht rd. 1% am Gesamtstromverbrauch. Allein in den Jahren 2008 und 2009 hat sich die Solarstromleistung in Deutschland verdoppelt. D.h. der Ausbau erfolgt wesentlich schneller und zu wesentlich niedrigeren Preisen als ursprünglich prognostiziert.
    * Im Branchengespräch wurde im Grundsatz Einvernehmen über das weitere Vorgehen erzielt. Danach gehen Bundesregierung und Branche gegenüber den bisherigen Annahmen von einem doppelten Ausbauvolumen (3.000 MW) aus. Das soll in Zukunft das Basisvolumen für die Festsetzung der Vergütungssätze sein.
    * Aufgrund des bereits eingetretenen Preisverfalls und der Kostenersparnis bei großen Stückzahlen muss dies aber zum 1. April 2010 mit einer einmaligen Absenkung der Vergütung in 2010 in Höhe von 15 % einhergehen. Zusammen mit der im EEG festgelegten regulären Degression von 9 % macht das 24 % aus. Damit wird der 2009 eingetretene Verfall der Marktpreise ausgeglichen und eine Überförderung vermieden.
    * Die notwendige Reduzierung der EEG-Vergütung muss aber mit Augenmaß erfolgen, um die Technologieführerschaft der in den letzten Jahren aufgebauten starken Photovoltaikindustrie in Deutschland zu halten. Rd. 100 Solarunternehmen (Solarworld, Q-Cells, Schott Solar, Bosch-Ersol u.a.) erwirtschaften derzeit einen Umsatz von 6,2 Mrd. € und sichern inkl. des Handwerks rd. 60.000 Arbeitsplätze.
    * BMU und die Branchenvertreter sind sich auch in der strategischen Ausrichtung der Photovoltaikförderung einig. Nach Angaben der Branchenvertreter wird bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung bereits 2013 die sogenannte Netzparität erwartet. Das würde bedeuten, dass ab diesem Zeitpunkt die EEG-Vergütung niedriger liegt als die Kosten für den Haushaltsstrom.
    * Dieser Weg wird mit dem vorgelegten Vorschlag nachdrücklich unterstützt. Danach wird im EEG die einmalige Absenkung für den Eigenverbrauch ausgesetzt und der Anreiz damit stark erhöht. Dann lohnt es sich für die Anlagenbetreiber, den erzeugten Photovoltaikstrom im Haushalt selbst zu nutzen.
    * Die Freiflächen wollen wir im Interesse des Landschaftsschutzes und der Landwirtschaft stärker auf so genannte Konversionsflächen konzentrieren und werden deshalb die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen nochmals um 10 % absenken. Für hoch effiziente Anlagen wird damit auch weiterhin eine Entwicklung möglich sein, aber das zuletzt gestiegene Ausbautempo aus den genannten Gründen begrenzt.
    * Darüber hinaus wird das BMU im Zuge des EEG-Erfahrungsberichtes in 2011 die Markt- und Preisentwicklung beobachten und notwendige Schlussfolgerungen für die nächste EEG-Novelle 2012 ziehen.

II. Die im EEG vorgesehen Änderungen im einzelnen

Wir passen die Vergütungsregelungen für Strom aus solarer Strahlung (Photovoltaik) im EEG folgendermaßen an:

   1. Flexible Marktanpassung:

      Die Förderung wird für alle Solaranlagen flexibel an die Marktentwicklung angepasst. Zielmarke für den jährlichen Ausbau sind jetzt 3.000 MW pro Jahr:

      Bei einem Zubau innerhalb des Korridors von 2.500 – 3.000 MW ändert sich nichts im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im EEG . Die Degression beträgt dann 9%. Erst wenn der Zubau mehr als 3.500 MW beträgt, gehen wir davon aus, dass die Vergütungssätze schneller sinken können. Die Degression erhöht sich dann in jeweils 1.000 MW-Schritten um jeweils weitere 2,5%. Damit wird die Kostenersparnis bei größeren Stückzahlen abgebildet. Beträgt der Zubau weniger als 2.500 MW gehen wir davon aus, dass die Vergütungssätze nicht so stark sinken sollten. Die Vergütung soll dann steigen, indem die Degression in 500 MW-Schritten um jeweils 2,5% gesenkt wird.

      Damit wird in Deutschland ein hohes Ausbauvolumen gesichert und der Branche Planungssicherheit gegeben.
   2. Einmalige Absenkung der Vergütungssätze:

      Die durch den Verfall der Marktpreise eingetretene Überförderung wird durch eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze ausgeglichen.

      Die Vergütungssätze werden um 15 % einmalig und zusätzlich abgesenkt. Bei Dachanlagen greift diese Regelung zum 1. April 2010. Bei Freiflächenanlagen wird aufgrund der längeren Planungszeiten eine längere Frist gewährt. Die Absenkung erfolgt hier erst zum 1. Juli 2010.
   3. Freifläche / Ackerflächen:

      a. Das hohe Ausbautempo bei Ackerflächen wird gebremst und der Ausbau auf vorbelastete Flächen gelenkt: Der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wird daher zusätzlich zu den 15 Prozent um 10%, d.h. insgesamt um 25% abgesenkt. Die Absenkung ist wie bei den anderen Freiflächenanlagen zum 1. Juli 2010 vorgesehen.

      b. Frist wird aufgehoben: Bislang war es laut EEG nur zulässig, Freiflächenanlagen bis Ende 2014 zu bauen. Diese Frist heben wir auf. Dies bedeutet langfristige Planungssicherheit.
   4. Eigenverbrauch von Solarstrom stärken:

      Die einmalige Absenkung wird auf den Eigenverbrauch nicht angewendet. Außerdem wird der Anreiz für die Bürger, auf den Eigenverbrauch umzusteigen, durch eine höhere Vergütung gestärkt: Bisher profitieren sie rd. 4 Cent pro KWh gegenüber der Einspeisung, demnächst sollen es rd. 10 Cent pro KWh sein. Die Vergütung deckt in etwa zusätzliche Investitionen ab, die mit dem Direktverbrauch verbunden sind. Die Regelung hat positive Effekte, da sie die Stromnetze entlastet und den Stromverbrauch mit der Stromproduktion ausbalanciert.

Das neue Konzept bedeutet einen Quantensprung für eine dynamische Entwicklung der Photovoltaik in Deutschland. Aus einem Nischenprodukt wird ein relevanter Faktor für die Energieversorgung. Der Degressionspfad, der jetzt im EEG angelegt ist, führt dazu, dass bereits um 2013 Solarstrom nicht mehr teurer ist als Haushaltsstrompreise. Dies eröffnet weitere Perspektiven zu ganz anderen Vermarktungsmöglichkeiten. In sonnenreichen Ländern wird dies bereits früher erreicht – hier eröffnen sich enorme Exportmöglichkeiten.

Quelle: Bundesumweltministerium