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Nachrichten - BertTheNerd

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Heizung / Kühlung / Funktionsheizen Durchführung & Zuständigkeit
« am: 22. Februar 2023, 08:39:47 »
Hallo zusammen,

in unserem Neubaugebiet sind wir in der Situation, dass wir an ein Wärmenetz angeschlossen werden und vom Versorger eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bereitgestellt bekommen. Wir bezahlen dann für die Menge an Sole, nicht aber den Strom für den Betrieb der WP.
Wir bauen mit einem Schlüsselfertighausbauunternehmen, haben nun gerade Fußbodenheizung und Zementsstrich erhalten und jetzt stellt sich die Frage nach dem Funktionsheizen (nach 21 Tagen Ruhezeit). Gemäß Versorger beträgt die maximale Vorlauftemperatur für die WP 33°. In der DIN EN 1264-4 ist bzgl. Funktionsheizen von "maximale Auslegungstemperatur" die Rede, das müssten dann ja genau diese 33° sein. Ansonsten geistert im Netz oft der Wert 55° herum, ich nehme aber mal an der galt für tyische Gas- oder Ölheizungen.
Der Versorger schreibt, dass wir mit der WP kein Funktionsheizen machen dürfen. Stattdessen vermietet er gerne einen Hotboy, mit dem man das auch machen kann. Da das mit der WP aber ansonsten wohl üblich ist, habe ich nachgefragt und es stellte sich heraus, dass der Versorger nicht möchte, dass im Rahmen des Funktionsheizens der Heizstab anspringt, da der Versorger ja den Strom zahlt. Daraufhin habe ich dann entgegnet, dass die WP die 33° aber ja wohl locker auch so schaffen müsste, dafür ist das ganze ja ausgelegt. Daraufhin meinte der Zuständige Herr dann, dass wir doch das Funktionsheizen mit der WP machen dürften (alles ein bisschen seltsam). Allerdings riet er uns davon ab, weil der Fußboden im HWR dann ja noch nicht gefliest ist oder zumindest noch nicht richtig, also ohne verfugen(?), und die WP sich außerdem auch evtl. etwas in den Estrich drücken würde (Mulde). Unser Fliesenleger riet auch davon ab die WP schon frühzeitig aufzustellen, weil er zum einen extra kommen müsste, um nur das Stück zu fliesen, wo die WP hinkommt. Und, da wir im EG in jedem Raum die gleichen Fliesenplanken (Holzoptik) haben wollen, würde das gesamte Fliesenmuster fürs EG dann durch dieses kleine Stück im HWR bestimmt werden.
Also entschieden wir uns erst mal für den Hotboy. Unser Bauleiter hatte sich aus dem Thema bislang herausgehalten, da es mit dem Bauunternehmen ja nichts zu tun hat. Er meinte dann nur im Nachhinein, dass er den Bauherren sonst immer Rät die WP auf einen Alusockel zu stellen und dann später drumherumfliesen zu lassen. Das klang dann wieder sehr sinnvoll und ich fühlte mich von den anderen zuvor schlecht beraten :\
Wie würdet Ihr das handhaben?
Da wir jetzt schon spät dran sind, kann es auch sein, dass die WP gar nicht frühzeitig eingebaut werden kann oder der Stromanschluss zu spät kommt und wir den Hotboy nehmen müssen, um zeitlich irgendwie hinzukommen.
Mit dem Hotboy ist es aber auch wieder nicht so einfach. Zum einen haben wir noch keinen Stromanschluss im Haus, der Baustromkasten ist ca. 60m weit weg und Starkstromkabel (gibt es die in 60m Länge) werden auch gerne geklaut.
Und dann ist da noch die Sache mit dem Betrieb des Hotboy. Wir können uns den abholen und man sagt uns wohl auch wie man ihn bedient. Laut Bauleiter ist die Baufirma nicht zuständig, da wir die WP ja nicht von denen beziehen, so dass wir uns um das Funktionsheizen selber kümmern müssen. Allerdings hätte ich Bedenken den selber an die Wasserrohre anzuschließen etc.. Nachher mache ich da was kaputt, betreibe das Ding nicht richtig oder sonstwas. Ist mir eigentlich viel zu heikel.
Nun habe ich folgendes nachgelesen:
-"Bei Fußboden-, Decken-, und Wandkonstruktionen dient das Funktionsheizen und -kühlen nach DIN EN 1264-4
als Nachweis der Erstellung eines mangelfreien Gewerks für den Heizungsbauer und Estrichleger[...]."
-"Das Aufheizen einer Fußbodenheizungsanlage ist also eine Funktionsprüfung des Heizungsgewerks[...]. Dieser Vorgang gehört zur Vertragsleistung der Heizungsbaufirma gem. VOB"
Das klingt jetzt doch eigentlich so, als ob das nicht in meine Zuständigkeit fällt, sondern in die der Baufirma bzw. eines Gewerkes, oder? Wer genau ist denn der Heizungsbauer, der der die Fußbodenheizung verlegt oder der, der die WP bereitstellt?

Ich bin leider etwas überfordert und freue mich über sachkundige Hilfe :)
Danke & Gruß

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Elektroinstallation allgemein / Lampenplanung EFH Neubau
« am: 30. Juni 2022, 00:24:01 »
Hallo zusammen,

wir bauen gerade und müssen uns nun demnächst bzgl. Lampenauslässen und Lichtschaltern im EG festlegen.
Da wir noch ein wenig unsicher sind, erhoffen wir uns hier ein paar Tipps  :mrgreen:
Anbei der Grundriss mit eingezeichneten Lampenauslässen (rote L) und Schaltern (lila K) sowie Verbindungslinien. Ich bitte zu entschuldigen, dass es ein bisschen chaotisch geworden ist.
Der Grundriss ist leider nicht vermaßt, ich hoffe die Raumgrößen geben ausreichend Aufschluss über die Dimensionen.
Oben ist Norden.
In den Westen kommt eine Terrasse.
Der Haupteingang ist im Osten.
Im Norden ist eine Nebeneingangstür zum Carport hin. Die Lampe südlich der Nebeneingangstür soll per Bewegungsmelder am Schalter (grünes B) aktiviert werden.
Im HWR und der Küche wollen wir LED-Leisten montieren, diese habe ich als grüne Streifen dargestellt. Wenn ich im Internet nach LED-Leisten suche, finde ich meistens welche mit seitlichem Anschluss oder ohne nähere Infos :\ Daher habe ich die Auslässe am Rand der Leisten geplant... Wie sind da Eure Erfahrungen... vielleicht habe ich auch nur ungeschickt gesucht.
In dem Kabuff unterhalb der Treppe soll eine kleine Leuchte an die Nordwand.
Auf die Treppe soll eine Leuchte, die sich dann von oben und unten schalten lässt.
An der Westwand des Wohnzimmers soll entweder eine einzelne Leuchte oder eine Leiste entlang der Wand und evtl. noch unten um die Ecke herum.
Über ganz konkrete Lampen haben wir uns noch keine Gedanken gemacht, das kommt dann demnächst.

Nun wären wir Euch total dankbar, wenn Ihr ein paar Anregungen/Erfahrungen mit uns teilen würdet.

Danke vorab und viele Grüße  :roll:

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Hier noch das EG

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Vor dem Bau - Allgemeine Fragen / Grundriss - Fragen zu Anpassungen
« am: 28. Januar 2021, 11:38:06 »
Hallo zusammen,

wir wollen im Sommer bauen. Folgender Grundriss schwebt uns vor (Norden ist oben). Das Haus wurde so bzw. in gespiegelter Form auch schon mehrfach gebaut und wir konnten eines davon auch besichtigen.
Nun hätten wir aber gerne noch drei Modifikationen:
1. Wir dürfen laut B-Plan nur 1 Vollgeschoss haben. Das Haus gemäß Grundriss hätte einen Kniestock von 75cm. 100cm wären wohl auch noch möglich, so dass es weiterhin nur 1 Vollgeschoss hat. Wir hätten jedoch gerne einen höheren Kniestock und würden die Bruttogrundfläche im EG daher gerne durch einen kalten Wintergarten (9-13m²) aufblähen. Die ideale Position ist wohl im Süden vor der Terassentür vom Wohnzimmer. Wenn wir jedoch die Terrassentür als auch das Fenster mit dem Wintergarten zustellen, entgeht uns viel Sonnenlicht/Wärme im Wohnzimmer oder fällt das nicht sonderlich ins Gewicht? Wäre es ansonsten besser das Fenster freizulassen? Sonstige Ideen?
2. Die Rohbauraumhöhe im EG beträgt im Standard 2,64m. Da wir eine Fußbodenheizung wollen, erscheint uns das etwas wenig. Wenn wir die Höhe vergrößern, sollte aber wohl auch die Treppe größer/höher werden (mehr Stufen). Unabhängig von der exakten Erhöhung, was meint Ihr, wie man den Mehrplatz für die größere Treppe in diesem Fall am besten Schaffen könnte?
3. Das Badezimmer im OG ist uns etwas zu eng (50cm mehr wären schon gut). Wenn wir die Treppe jedoch einfach etwas verrücken, würde sie im EG entweder in den Flur ragen oder wir müssten das Gästezimmer schmaler machen. Beides wollen wir eigentlich nicht. Bleibt da nur das Haus zu erweitern oder habt Ihr eine Idee?
4. Wir lassen die Bauanzeige und Statik von einem Bekannten machen, der jedoch weiter weg wohnt/tätig ist. Mit den Unterlagen (Zeichnungen etc.) und weiteren konkreten Wünschen würden wir dann lokale Bauunternehmen/Generalunternehmer bzgl. eines Angebots anschreiben. Klingt das machbar und hat jemand Erfahrung mit so einem Vorgehen?

Danke, danke, danke.

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