Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
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Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?

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Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« am: 21. September 2017, 18:29:57 »
Grüßt euch zusammen,

ich hätte gern ein paar Auskünfte in Bezugnahme auf die sog. Baugrunduntersuchung.
Da diese nicht unerheblich kostenintensiv ist würde ich gern wissen ob sie bereits vor dem Kauf eines Grundstückes durchgeführt werden kann?
Ich sehe eine ganz klare Problematik darin wenn ich ein Grundstück kaufe ohne vorher zu wissen ob es überhaupt bebaubar ist?
Was würde in jenem Fall dann passieren? Ist dies schon mal bei jemandem von euch vorgekommen?
Inwiefern kann man dann vom Kauf zurücktreten?

Was ich mir als Alternative überlegt hatte:

Wäre es mir möglich anstatt eine eigene Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen die des unmittelbaren Nachbars zu Rate zu ziehen?
Wenige Meter entfernt sollte sich der Boden doch nicht sonderlich verändern, oder liege ich falsch in der Annahme?

Offline DerFuchs

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Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #1 am: 22. September 2017, 13:53:40 »
Zuerst einmal:

Auf "Annahmen" von Laien (wie du es einer bist) sollte sich bei Großprojekten wie dem Hausbau NIE gestützt werden.

Sorry aber da dreht sich alles um in meinem Magen wenn ich so etwas lese.
Konkret gibt es zu der Frage ob du die Baugrunduntersuchung vom Nachbarn nutzen darfst sogar ein Urteil des OLG Naumburg welches besagt dass es nicht ausreicht auf ein Baugrundgutachten des Nachbargrundstückes zurückzugreifen und jene Erkenntnisse auf das eigene zu bebauende Grundstück zu projizieren.
Des Weiteren wurde mit oben genanntem Urteil vom 29.1.2014 festgelegt dass eine Baugrunduntersuchung (vor allem bei Neubauten) unverzichtbar ist.

Siehe -----> OLG Naumburg, Urteil vom 29.1.2014, Az. 12 U 149/13; Abruf-Nr. 140781

Die Baugrunduntersuchung würde ich in jedem Falle vor dem Kauf des Grundstückes vornehmen lassen, ich rate es im Bau- oder Kaufvertrag mit zu vereinbaren.
Den Preis finde ich übrigens angemessen wenn man bedenkt dass man schnell das Doppelte zahlt  sollte jener nicht vorgenommen werden und sich während des Baus herausstellt dass man eine weiße Wanne braucht (deren Kosten sich schnell mal auf 5000€ belaufen können).
Zum Thema gänzlich ohne Baugrunduntersuchung bauen zitiere ich folgendes:

"Ein Massivhaus mit Keller ohne Bodengutachten zu errichten, gleicht einem Roulettespiel, denn das Risiko trägt der Bauherr. Nach den Vorgaben der DIN 18299 „VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ muss der Bauherr Leistungen ordnungsgemäß ausschreiben. Dazu gehören auch Angaben zu den Bodenverhältnissen, zum Baugrund und zu dessen Tragfähigkeit." ***

Wer so unverantwortlich handelt nur um Kosten zu drücken wird die Quittung schon bald erhalten, siehe der schiefe Turm von Pisa.
Da bemerkte man schon beim Bau dass sich das Gebäude zur Seite neigt aufgrund des lehmig-sandigen Bodens.
War denen egal und das Resultat darf man jetzt bewundern.


***Quelle: https://www.keller-bauen.de/baugrundgutachten.html

Offline annna

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Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2017, 16:00:52 »
Ich würde zuvor IMMER eine Baugrunduntersuchung durchführen. Ansonsten ist das alles doch nur ein Lotteriespiel!!

Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #3 am: 03. Januar 2018, 17:08:21 »
Ich bin der selben Meinung

Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #4 am: 08. Februar 2018, 10:49:07 »
Es gibt mit Sicherheit Möglichkeiten den Boden auf verschiedene Kriterien hin zu überprüfen - Material, Zusammensetzung, Schadstoffe, Feuchtigkeit, usw. Nur ob man dafür jeweils einen eigenen Spezialisten braucht oder ob das aus einer Hand geschehen kann ist fraglich.

Offline FreddyD

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Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #5 am: 19. Februar 2019, 14:52:04 »
Mich würde auch interessieren, was bei dir letztendlich raus gekommen ist, da ich selbst momentan bestimmte Überlegungen anstelle.
Wir sind am Überlegen ein Grundstück zu kaufen um ein Haus zu bauen. Da dies jedoch nicht nur ein Wohnhaus sein soll, sondern im Erdgeschoss auch noch das Büro meiner Frau Einzug halten soll, haben wir noch mehr Richtlinien zu beachten. An sich liegt vom Verkäufer bereits eine Baugrunduntersuchung vor, die besagt, dass man bauen darf. Da wir das Gebäude jedoch nicht nur als Wohnhaus nutzen sondern meine Frau eben auch eine Etage als Arbeitsplatz nutzen möchte, sind wir am überlegen ein Unternehmen zu engagieren, wie dieses: carbotech.ch/dienstleistungen/beratung-luftschadstoffe/.
Uns ist wichtig sicher zu sein, dass auf diesem Grundstück unsere Pläne auch wirklich umgesetzt werden können. Und da ich mir unsicher bin, wie die Rechtslage ist - da ich eben auch nur Laie bin - wollte ich hier mal nachfragen: Reicht für unsere Pläne eigentlich die Baugrunduntersuchung alleine aus? Oder müssen wir durch mögliche Schadstoffe auch die Luft untersuchen lassen oder geschieht dies erst nach Fertigstellung des Baus, wie die Belastung im Inneren ist? Lohnt es sich dann solch ein Unternehmen zu beanspruchen?

Über Antworten wäre ich wirklich dankbar!
« Letzte Änderung: 19. Februar 2019, 15:05:54 von FreddyD »

Offline Traudel

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Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #6 am: 10. August 2019, 18:35:48 »
Du solltest immer eine Baugrunduntersuchung von einem spezialisierten Unternehmen durchführen lassen. Lieber ein paar Euro mehr ausgeben und einen Spezialisten beauftragen.

Offline jones76

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Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #7 am: 08. September 2021, 11:48:12 »
Sollte man doch sowieso vorher machen,

Offline Superman

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Re: Baugrunduntersuchung - vor Grundstückskauf möglich?
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2022, 11:06:20 »
Die Untersuchung ist auf jeden Fall vor dem Kauf sinnvoll. Zudem würde ich vor dem Grundstückskauf prüfen, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Manche Grundstücke sind ja zum Beispiel nur als Gewerbegrund ausgewiesen und es darf darauf kein Einfamilienhaus erbaut werden usw.