Häufig gestellte Fragen - Biomasse
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Häufig gestellte Fragen - Biomasse

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Häufig gestellte Fragen - Biomasse
« am: 11. Juni 2009, 14:42:36 »


Förderfähig sind Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung. Dazu zählen:

    * Kessel zur Verbrennung von Holzpellets und Holzhackschnitzeln
    * Vergaserkessel zur Verbrennung von Scheitholz
    * Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz.

Die Anlagen müssen einen Mindestwirkungsgrad erbringen und bestimmte Emissionsgrenzwerte (Kohlenstoffmonoxid, staubförmige Emissionen) einhalten. Das BAFA führt eine Liste der aktuell förderfähigen Biomasseanlagen (siehe Liste der förderfähigen automatischbeschickten Biomasseanlagen und Liste der förderfähigen handbeschickten Biomasseanlagen ).

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.

Scheitholzvergaserkessel sind nur förderfähig, sofern es sich um Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehaltes im Abgasrohr) zur Wärmeerzeugung handelt. Das Volumen des Pufferspeichers muss mindestens 55 l/kW betragen.

Kombinationskessel aus automatisch beschickten Pellets-Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung, die zusätzlich auch mit Scheitholz handbeschickt werden können, sind nur dann förderfähig, sofern es sich beim Scheitholzanlagenteil um einen Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung handelt und für beide Beschickungsarten die Anforderungen im Hinblick auf den Mindestwirkungsgrad sowie die Emissionen erfüllt werden.

Nicht gefördert werden

    * Eigenbauanlagen und Prototypen. Als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind
    * Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen.
    * Anlagen, die überwiegend der Verfeuerung von Abfallstoffen aus der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz dienen
    * Zentralheizungsanlagen, die unter Naturzugbedingungen arbeiten
    * Anlagen zum Einsatz von Biomasse, für die die Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnlich brennbare Stoffe (1. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommt
    * Anlagen, in denen zur Beseitigung bestimmte Abfälle einer Behandlung vor einer Ablagerung zugeführt werden (§ 10 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).



Hier hier angeführten FAQ stellen nur einen Ausschnitt dar.

Die vollständigen Informationen ggf. auch aktualisiert sind hier zu finden:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/faq/index.html

Quelle: BAFA, Eschborn
« Letzte Änderung: 28. Januar 2010, 18:06:53 von H.-P. Ambros »