Häufig gestellte Fragen - Wärmepumpen
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Häufig gestellte Fragen - Wärmepumpen

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Offline parcus

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Häufig gestellte Fragen - Wärmepumpen
« am: 11. Juni 2009, 14:51:21 »
Wie wird die Jahresarbeitszahl (JAZ) berechnet?

Die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist das Ergebnis der Division der abgegebenen Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung.

Ab dem 1. Juli 2009 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) gilt: Die Jahresarbeitszahl ist nach der dann geltenden Fassung der  VDI 4650 (2009) unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen für Raumwärme und für Warmwasser zu bestimmen. Sie entspricht der Gesamt-Jahresarbeitszahl der VDI 4650 (2009).

Bei der Nutzung von Wärmepumpen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist der Energieinhalt der eingesetzten Energie einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung, zu berücksichtigen.

Vor dem 1. Juli 2009 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) gilt für das Berechnungsverfahren: Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist in Anlehnung an DIN EN 255 oder DIN EN 14511 bei Luft/Wasser- Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen A-7/W35, A2/W35 und A10/W35, bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen W10/W35 und bei Sole/Wasser-Wärmepumpen unter Berücksichtigung der normativen Medientemperaturen B0/W35 zu ermitteln. In Bestandsbauten ist eine Heizungsvorlauftemperatur von 55° C und eine Heizgrenztemperatur von 15° C anzusetzen, sofern nicht geringere Werte nachgewiesen werden.

Gibt es ein (Simulations-) Programm zur Berechnung der Jahresarbeitszahl?
Die Wärmepumpenhersteller bieten bereits vielfach auf ihren Internetseiten derartige Berechnungsmöglichkeiten an. Es gibt auch spezielle Software zur Berechnung von Jahresarbeitzahlen gemäß VDI 4650.

Werden Nachweise gefordert, wenn ja, welche?
Bis zum 30.06.2009 ist das alleinige Eintragen der Jahresarbeitszahl (JAZ) in die abgestempelte und unterschriebene Fachunternehmererklärung ausreichend. Ab dem 01.07.2009 ist die Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 (2009) durchzuführen.und weitere Angaben sind in die Fachunternehmererklärung einzutragen. Die bisherigen Übergangsregelungen zur Berechnung der JAZ treten zu diesem Stichtag außer Kraft.

Darf die theoretisch berechnete Jahresarbeitszahl von der auf Basis der Messwerte ermittelten Jahresarbeitszahl abweichen?
Durch Nutzerverhalten und externe Einflüsse können Abweichungen zwischen der vom Fachunternehmer zur Antragstellung ermittelten Jahresarbeitszahl und der im Praxisbetrieb ermittelten Jahresarbeitszahl auftreten. Diese durchaus zu erwartenden Abweichungen führen nicht automatisch zur Rückforderung der Förderung. Allerdings müsste der Zuschuss zurückgefordert werden, wenn die Zuwendung durch unrichtige Angaben und/oder fehlerhaft und nicht nach der Vorgabe bzw. nach den technischen Regeln durchgeführten Berechnungen erwirkt wurde.

Warum reicht der vom Hersteller angegebene Durchschnittswert nicht aus?

Wärmepumpen müssen, wie alle anderen im Marktanreizprogramm geförderten Technologien, hohe Standards erfüllen. Die geförderten Wärmepumpen sollen auch tatsächlich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies soll mit Hilfe der Förderanforderungen sichergestellt werden. Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen sind diese Anforderungen nur dann erfüllt, wenn die Wärmequelle (z.B. Umgebungsluft, Erdwärme) einen möglichst hohen Anteil der Wärmebereitstellung liefert und die dafür aufzuwendende elektrische Antriebsenergie gering ist. Ein Maßstab für dieses Verhältnis ist die Jahresarbeitszahl

Was ist der COP-Wert? Wie unterscheidet sich der COP-Wert von der JAZ?
Der COP-Wert ist die Leistungszahl der Anlage (COP=Coefficient of Performance). Der COP-Wert ist erfahrungsgemäß höher als die JAZ. Er fließt in die Berechnung der JAZ ein und beeinflusst diese somit maßgeblich. Der COP-Wert kann jedoch nicht angeben, ob das Gesamtsystem effizient im Sinne der Richtlinien ist.

Was zählt zur Wohnfläche, was nicht?
Zur Beurteilung der anzuerkennenden Wohnfläche wird die Wohnflächenverordnung (WoflV) zugrundegelegt. Die WoflV ist die gesetzliche Definition der Wohnfläche. Eine Wohneinheit ist dort klar definiert (z.B. eigener Zugang). Die WoflV regelt, welche Flächen mit welchem Anteil der Wohnfläche zuzurechnen sind (z.B. Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, Putz, Raumteile unter Treppen, Wintergärten u.ä.). Privat genutzte Arbeitszimmer zählen zur Wohnfläche. Die WoflV ist mittels einer Suchmaschine (Google, Yahoo) im Internet zu finden. Nicht zur Wohnfläche gehören z.B. Kellerräume, Heizungsräume und Garagen.

Was zählt zur Nutzfläche, was nicht?
Nutzflächen in Sinne der Förderrichtlinie gibt es nur bei gewerblicher Nutzung des mit der Wärmepumpe versorgten Gebäudes. Als Nutzfläche gilt daher die zu beheizende Fläche in Nichtwohngebäuden. Die in Wohngebäuden ausgewiesene Nutzfläche z.B. Kellerräume, Heizungsräume und Garagen sind nicht gemeint.

Wie wird bei Mischnutzung entschieden, wenn Wohn- und Nutzfläche von der Wärmepumpe versorgt werden?
Bei Mischnutzung werden Wohn- und Nutzfläche addiert. Der Zuschuss ergibt sich aus der Gesamtfläche multipliziert mit dem Fördersatz. Die Höchstförderung ist prozentual auf die (Netto-) Investitionskosten begrenzt.

Welche Dokumente werden zum Nachweis der Wohnfläche anerkannt? Wie ist die Wohn-/ Nutzfläche nachzuweisen? Müssen Baupläne eingereicht werden?
Der beste Nachweis ist eine Wohnflächenberechnung nach WoflV. Alternativ werden Grundrisspläne anerkannt, möglichst im DIN A 4–Format. Die Grundrisspläne müssen eine detaillierte Aufstellung der Räumlichkeiten und Flächen ausweisen und gut leserlich sein.

Gehört der beheizte Keller zur Wohnfläche?
Nein, siehe „Was zählt zur Wohnfläche, was nicht?“

Ist eine Einliegerwohnung eine separate Wohneinheit?
Ja. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird behandelt wie ein Haus mit zwei Wohneinheiten.

Wo findet man die Wohnflächenverordnung (WoflV)?
Die Wohnflächenverordnung ist im Fachhandel erhältlich. Alternativ kann sie aus dem Internet herunter geladen werden, z.B. http://bundesrecht.juris.de/woflv/BJNR234610003.html.

Private Zimmervermietung: Werden privat vermietete Zimmer als Nutzfläche gewertet?
Die bloße Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens (auch in Form einer Gesellschaft, z.B. GbR), worunter auch die Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Wohnungen gehört, stellt in der Regel keine Ausübung eines Gewerbes dar. Hinzutreten müssen besondere Umstände, die einen das übliche Maß übersteigenden Aufwand in Gestalt besonderer Leistungen vergleichbar einem berufsmäßigen Geschäftsbetrieb erfordern. Z. B. bei häufigem Wechsel von Mietern von Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen oder bei der Vermietung zahlreicher Wohnungen. Die bloße Vermietung weniger Wohnungen eines Mehrfamilienhauses ist deshalb noch keine gewerbliche Tätigkeit. Entscheidend sind die Verhältnisse im Einzelfall.

Warum muss ein Wärmemengenzähler (WMZ) eingebaut werden?
Die hohen Förderanforderungen können nur dann sichergestellt werden, wenn die Wärmepumpe auch tatsächlich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet. Dies ist bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen dann der Fall, wenn die Wärmequelle (z.B. Umgebungsluft, Erdwärme) einen möglichst hohen Anteil der Wärmebereitstellung liefert und die zusätzlich notwendige elektrische Antriebsenergie gering ist. Ein Maßstab hierfür ist die Jahresarbeitszahl. Einen nennenswerten Anteil erneuerbarer Energien an der Nutzwärme liefern elektrische Wärmepumpen bei Jahresarbeitszahlen ab 3,0. Die Förderanforderungen an Wärmepumpen gehen teilweise über den genannten Betrag hinaus, da ggf. für den Praxisbetrieb Abschläge von den berechneten Jahresarbeitszahlen antizipiert, d.h. rechnerisch ermittelt werden müssen. Mit den geforderten Stromzählern (bzw. Gaszählern) und Wärmemengenzählern kann der Anlagenbetreiber Jahresarbeitzahlen im praktischen Betrieb ermitteln. Wärmemengenzähler stellen ein wichtiges Korrektiv dar, von welchem auf die Dauer eine Verbesserung der Auslegung und der Installationsqualität von Wärmepumpensystemen erwartet werden kann. Ihr Einbau kostet zusätzlich, dies ist jedoch gemessen am Zusatznutzen wirtschaftlich zumutbar.

An welcher Stelle des Heizkreislaufs muss der Wärmemengenzähler (WMZ) eingebaut werden?
Strom- (bzw. Gas-) und Wärmemengenzähler sind so einzubauen, dass die Jahresarbeitszahl gem. Nr. 10.2 der Förderrichtlinie ermittelt werden kann. Für  elektrisch angetriebene Wärmepumpen ist der Einbau eines Stromzählers sowie mindestens eines  Wärmemengenzählers zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage erforderlich.  Ab dem  1. Juli 2009 wird verbindlich die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen gefordert. Falls notwendig sind hierzu  mehrere Wärmemengenzähler vorzusehen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA.

Für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen ist der Einbau eines Gaszählers sowie mindestens eines  Wärmemengenzählers zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage erforderlich.  Ab dem  1. Juli 2009 wird verbindlich die Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen gefordert. Falls notwendig  sind hierzu  mehrere Wärmemengenzähler vorzusehen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA.

Darf der Wärmemengenzähler (WMZ) auch nachträglich eingebaut werden?
Ja, die Nachinstallation des WMZ wird akzeptiert. Dies gilt auch für den Fall, dass die Anlage zunächst ohne WMZ in Betrieb genommen wurde, der Antrag jedoch fristgerecht innerhalb von sechs Monaten nach Herstellung der Inbetriebnahme einging. Dem Antragsteller wird bei dieser Konstellation eine Frist zum Nachrüsten eingeräumt, auch wenn der Einbau des WMZ dann später als sechs Monate nach Herstellung der Inbetriebnahme erfolgt.

Warum gibt es unterschiedliche Fördersätze (Neubau/Altbau, Art der Wärmepumpe)?
Der Investitions- und Installationsaufwand ist in Altbauten tendenziell teurer als in Neubauten, außerdem kann eine bestimmte Jahresarbeitzahl in einem Neubau mit geringerem Aufwand erreicht werden. Luft-Wasser-Wärmepumpen verursachen vergleichsweise geringere Kosten als Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen, da bei diesen Systemen Erdkollektoren ausgebracht oder Bohrungen zur Einbringung von Erdsonden durchgeführt werden müssen.

Bis zu welcher Bohrtiefe kann durch das BAFA gefördert werden?
Die Bohrtiefe hat keinen Einfluss auf die BAFA-Förderung.

Wie unterscheiden sich Basis- und Innovationsförderung bei Wärmepumpen?
Bei der Innovationsförderung werden höhere Jahresarbeitszahlen gefordert, das Antragsverfahren ist mit dem der Basisförderung jedoch exakt identisch. Für Basis-/Bonusförderung einerseits und Innovationsförderung andererseits wird dasselbe Antragsformular eingesetzt. Bei der Wärmepumpen-Innovationsförderung kann der regenerative Kombinationsbonus nicht gewährt werden.

Zukünftig wird neben der Basisförderung auch der Effizienzbonus der Stufen I und II und der Bonus für effiziente Umwälzpumpen gewährt werden, wenn die Effizienzanforderung nach den Förderrichtlinien erfüllt werden.

Welche Kosten können angerechnet werden?
Die berücksichtigungsfähigen Nettoinvestitionskosten setzen sich aus allen die Wärmepumpe betreffenden Kosten zusammen. Dazu zählen die Kosten der Anlagenplanung, die Bohrung, das Material (Wärmepumpenaggregat, Anschlussmaterial und ggf. Pufferspeicher) sowie Montage. Netto bedeutet ausschließlich der Umsatzsteuer. Die Kosten für das Wärmeverteilungssystem (z.B. Heizkörper) werden nicht berücksichtigt.

Kann eine Wärmepumpe auch dann gefördert werden, wenn ein weiterer Wärmeerzeuger existiert?
Ja, die Existenz eines weiteren Wärmeerzeugers führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung der Förderung. Allerdings wird der Zuschuss ggf. gekürzt. Die beheizte Wohn- oder Nutzfläche wird entsprechend den thermischen Nennleistungen (kW-Zahl) unter den Wärmeerzeugern aufgeteilt und nur der Teil der Fläche nach dem Marktanreizprogramm gefördert, welcher der Wärmepumpe zugeordnet ist. Unberücksichtigt bleiben nur Solaranlagen, gelegentlich betriebene Holzkamine oder Holzöfen und sonstige Wärmeerzeuger mit Nennwärmeleistungen unter 2 kW. Eine Förderung für die Wärmepumpe wird nicht bei einer zusätzlichen fest installierten Stromdirekt- oder -speicherheizung gewährt.

Wie wird gefördert, wenn sich zwei Wärmepumpen in einem Gebäude befinden (eine zur Heizung, eine zur Warmwasserbereitung)?
Grundsätzlich gilt: Mit der Wärmepumpe muss sowohl die Raumwärme als auch das Warmwasser bereitgestellt werden. Eine Förderung ist möglich, wenn zwei Wärmepumpen betrieben werden, wobei die eine Wärmepumpe der Raumheizung und die andere Wärmepumpe der Warmwassererwärmung dient. Nur in diesem Fall kann die Wärmepumpe, die der Raumheizung dient, gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist außerdem, dass diese Wärmepumpe die nach der Richtlinie vorgeschriebene Jahresarbeitszahl erreicht und dass die sonstigen Fördervoraussetzungen gemäß Richtlinie erfüllt sind.

Ab dem 1. Juli 2009 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) gilt: Die Jahresarbeitszahl ist in Anlehnung an die dann geltende Fassung der VDI 4650 (2009) unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen für Raumwärme und für Warmwasser für das Gesamtsystem zu bestimmen.

Werden auch andere als die in der Richtlinie genannten Wärmepumpensysteme gefördert (z.B. Luft-Luft-Wärmepumpen, Direktverdampfer)?

   1. Für elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die nicht explizit in den MAP-Richtlinien erwähnt sind, gelten folgende Regelungen: Wärmepumpen, die dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme dauernd oder zeitweise entziehen, werden bezüglich Förderung und Anforderungen Sole/Wasser-Wärmepumpen gleichgestellt.
   2. Wärmepumpen, die der Umgebungsluft (Außenluft) Wärme dauernd oder zeitweise entziehen und nicht unter a) fallen, werden bezüglich Förderung und Anforderungen Luft/Wasser-Wärmepumpen gleichgestellt.

Auch sonstige elektrische Wärmepumpen können gefördert werden, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von wenigstens 4,0 erreichen (das gilt insbesondere für Wärmepumpen, die mit Abwärme betrieben werden).

Sofern für Sonderbauformen von Wärmepumpen kein normiertes Verfahren zur Berechnung der Jahresarbeitszahl zur Verfügung steht, kann dennoch gefördert werden. In diesen Fällen muss die Einhaltung der geforderten Mindest-Jahresarbeitszahl in einer nachvollziehbaren Berechnung glaubhaft dargelegt werden. Diese Ermittlung der erwarteten Jahresarbeitszahl ist dem BAFA mit dem Antrag zur Prüfung vorzulegen.

Warum muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden?
Die Förderung hat auch zum Ziel, dass die zu Wärmezwecken eingesetzte Energie möglichst effizient genutzt wird. Ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem arbeitet effizienter als ein nicht abgeglichenes.

Hier hier angeführten FAQ stellen nur einen Ausschnitt dar.

Die vollständigen Informationen ggf. auch aktualisiert sind hier zu finden:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/faq/index.html

Quelle: BAFA, Eschborn