Vorläufige Inbetriebnahme von PV-Anlagen vor dem 1.7.2010
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Vorläufige Inbetriebnahme von PV-Anlagen vor dem 1.7.2010

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Offline parcus

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Viele der im ersten Halbjahr geplanten und fertig errichteten Solaranlagen können möglicherweise erst nach dem vom Bundestag beschlossenen Stichtag der Absenkung der Einspeisevergütung ans Netz gehen.

Wer hier die Schuld trägt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Problemstellungen sind vielschichtig.

Netzbetreiber argumentieren, dass jede Anfrage auf Netzanschluss sorgfältig geprüft werden muss, um Überlastungen des Netzes zu vermeiden. Dies erfordere nun einmal bei der Vielzahl der Anfragenentsprechend Zeit. Zudem gibt es auch Situationen, wo Netze teilweise verstärkt werden müssen, so dass der schnelle Anschluss der Anlage vielerorts schwer sicherzustellen ist.

Eine weitere Problemstellung, die den Netzanschluss der Anlage aus technischer Sicht verzögern kann, ist ein Wechselrichter-Engpass. Viele Installateure melden, dass sie erst im zweiten Halbjahr die Nachfrage nach Wechselrichtern wieder zuverlässig bedient werden kann.

Sicher ist, dass viele Anlagenbetreiber in finanzielle Bedrängnis kommen können. Ohne Netzanschluss können sie keinen Solarstrom einspeisen, ohne Wechselrichter den Netzanschluss am Anschlusspunkt nicht sicherstellen. Hier könnte man jedoch möglicherweise gegensteuern und durch eine provisorische Inbetriebnahme der Anlage die bis zum 1.7. gesetzlich festgelegte, höhere Einspeisevergütung doch noch retten.

Denn nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 geht man immer dann von einer Inbetriebnahme aus, wenn eine "erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft" erfolgt ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem folgender wichtiger Hinweis zum Inbetriebnahmezeitpunkt: "Maßgeblich ist daher der Zeitpunkt, an dem erstmalig Strom zur Einspeisung in das Netz aufgrund der technischen Bereitschaft des Generators tatsächlich zur Abnahme angeboten wird. Eine Mitwirkung des Netzbetreibers ist nicht erforderlich, um willkürliche Verzögerungen ausschließen zu können.":

Die Clearingstelle EEG informiert auf ihrer Internetseite unter http://clearingstelle-eeg.de/node/765 zwar, dass noch nicht abschließend geklärt sei, was unter "erstmalige Inbetriebsetzung" im Sinne des EEG 2009 zu verstehen sei. Sie stellt jedoch in Aussicht, in einem Hinweisverfahren diese strittige Rechtssituation zu klären und das Ergebnis des Verfahrens noch vor dem 1.7. zu veröffentlichen...

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen zur vorläufigen Inbetriebsetzung einer Anlage

In einem Schreiben vom 18.3.2010 stellt Umweltminister Dr. Röttgen klar, dass eine vorläufige Inbetriebsetzung der Anlage nach § 3 Nr. 5 EEG nach seiner Auffassung möglich ist. pdf-Datei zum Download: Dr. Röttgen - Vorläufige Inbetriebsetzung der Anlage

Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. | Susanne Jung