Ja, in den meisten Fällen kann man Beratungskosten von der Steuer absetzen. Wenn du für deine persönliche Steuererklärung Hilfe holst, zum Beispiel über eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein oder durch einen Steuerberater, lassen sich diese Kosten oft als Sonderausgaben oder Werbungskosten angeben. Auch für Vereine gilt: Beratungskosten, die direkt mit der Vereinsführung oder der Erfüllung des Vereinszwecks zu tun haben, können meist als Ausgaben geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die Kosten nachweisbar sind und einen klaren Zusammenhang mit der Steuererklärung oder Vereinsarbeit haben. Wer sich genauer informieren möchte, findet hilfreiche Infos im Blog von
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