Ich würde zuerst meine konkreten Behandlungswünsche möglichst genau festhalten und gegebenenfalls auch mit einem Arzt besprechen, damit die medizinischen Folgen der einzelnen Entscheidungen klar sind.
Unter gr-notare(point)de/leistungen/patientenverfuegung-notar-beurkundung-beglaubigung-kosten-gebuehren/ erklären die Notare Dr. Goetze und Dr. Rezori die
Möglichkeiten einer notariellen Patientenverfügung sowie die Unterschiede zwischen Beurkundung und Beglaubigung.
Eine Patientenverfügung kann laut Quelle grundsätzlich auch ohne Notar wirksam sein, wenn sie schriftlich erstellt und unterschrieben wurde.
Bei einer vollständigen Beurkundung übernimmt der Notar dagegen auch die rechtliche Beratung und Erstellung der Verfügung und prüft unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Verfügenden.
Für eine solche notarielle Beurkundung werden dort in den meisten Fällen ungefähr 55 Euro als Orientierung genannt.
Eine reine Beglaubigung einer bereits vorhandenen Patientenverfügung kostet laut Quelle üblicherweise rund 30 Euro, wobei dabei keine inhaltliche Prüfung erfolgt.
Interessant finde ich außerdem, dass sich die Patientenverfügung häufig zusammen mit einer Generalvorsorgevollmacht in einer gemeinsamen Urkunde regeln lässt und dadurch laut Quelle vielfach keine zusätzlichen Gebühren entstehen.
Ich würde deshalb vor dem Termin klären, ob ich nur meine Unterschrift bestätigen lassen möchte oder eine umfassende Beratung und rechtssichere Formulierung meiner persönlichen Behandlungswünsche benötige.