Hi! Wenn du eine Immobilie in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchtest, ist die Teilungserklärung tatsächlich ein unverzichtbarer Schritt. Sie ist die rechtliche Grundlage, auf deren Basis beim Grundbuchamt für jede einzelne Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt angelegt wird. Erst damit ist es überhaupt möglich, einzelne Wohnungen getrennt zu verkaufen oder mit Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken) zu belasten.
Die Teilungserklärung besteht im Kern aus drei Elementen:
Aufteilungsplan: Ein von einem Architekten oder Vermesser erstellter Plan, der die einzelnen Einheiten (Wohnungen, Kellerräume, Stellplätze etc.) genau abgrenzt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung: Diese wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt und bestätigt, dass jede Einheit in sich abgeschlossen ist (z. B. eigene Küche, Bad, Zugang).
Gemeinschaftsordnung: Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Wohnungseigentümer, etwa zur Nutzung gemeinschaftlicher Flächen, Instandhaltung, Kostenverteilung oder Stimmrechten.
Ohne Fachkenntnisse ist es schwierig, diese Dokumente fehlerfrei zu erstellen. Schon kleine Ungenauigkeiten in den Plänen oder widersprüchliche Formulierungen in der Gemeinschaftsordnung können dazu führen, dass die Behörde die Teilungserklärung zurückweist. Zudem müssen alle Unterlagen formgerecht beglaubigt und beim Notar eingereicht werden, bevor sie ans Grundbuchamt weitergeleitet werden können.
Ein spezialisierter Dienstleister wie
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Gerade wenn du keine Erfahrung mit Immobilienrecht oder Behördenverfahren hast, ist es sehr empfehlenswert, auf solche Experten zurückzugreifen – so kannst du sicher sein, dass deine Immobilie in wenigen Wochen rechtssicher aufgeteilt ist und du anschließend flexibel über jede einzelne Einheit verfügen kannst.