Hallo,
die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Schenkung mit Nießbrauch hängen in der Regel vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Notare berechnen ihre Gebühren nach dem sogenannten Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), wobei der Notar die Kosten anhand des Werts der Schenkung berechnet. Der Nießbrauch an sich kann als Teil des Gesamtvermögens betrachtet werden, wobei der Wert des Nießbrauchs auch einen Einfluss auf die Gebühr hat.
Wenn du den genauen Betrag für deine Schenkung mit Nießbrauch kalkulieren möchtest, kannst du auf den Gebührensatz des Notars und den Wert des zu übertragenden Vermögens achten. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld mit dem Notar zu besprechen, um eine genaue Kostenschätzung zu erhalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei Schenkungen ist die steuerliche Seite. Wenn du vermeiden möchtest, häufige Fehler bei der Schenkung zu machen, findest du hier einen hilfreichen Leitfaden: hier
direkt klickenIch hoffe, das hilft dir weiter!