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Offline NeueMauer

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« am: Gestern um 01:08:05 »
In der Familie meiner Frau gab oder gibt es einige uneheliche Kinder, wie im Testament meines verstorbenen Schwiegervaters jetzt rauskam. Diese sollen nun mit beachtlichen Anteilen bedacht werden. Geht das denn so einfach oder können wir irgendwie Widerspruch einlegen?

Offline Steinhaus

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Re: Überraschendes Ergebnis
« Antwort #1 am: Heute um 00:43:55 »
Manchmal können Testamentseröffnungen wirklich spannende Tatsachen zu Tage bringen. Aber manchmal eben auch unangenehme - und für die würde ich dann an eurer Stelle einen Anwalt Dachau konsultieren. Denn gegen Testamente, das wird auch Herr Schmid von https://www.rechtsanwaltskanzleischmid.de/ bestätigen, kann man oft Widerspruch einlegen. Doch um das korrekt zu tun, muss man Vorgaben beachten. Herr Schmid ist unter anderem Fachanwalt für Erbrecht und kennt sich deshalb bestens in solchen Angelegenheiten aus.