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Die BGV (Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Rechtsgrundlage) umfassen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Normen zur Unfallverhütung. In der Kategorie A finden sich allgemeine Vorschriften und die Regeln zur betrieblichen Arbeitssicherheit. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3, gelegentlich auch BGVA3 geschrieben) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt die BGV A3 Prüfung von in Unternehmen verwendeten Elektrogeräten und Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift.