Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
« am: 07. Juni 2009, 22:35:25 »
 Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das EEG im Strombereich bewiesen.

Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.

Auf einen Blick: Das neue Wärmegesetz
Hintergrundinformationen zu erneuerbaren Energien im Wärmemarkt
Praxisbeispiel: Heizen mit Holz und Solar
Praxisbeispiel: Solaranlagen zur Wärmeerzeugung
Praxisbeispiel: Wärmepumpe

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Achtung: Es wird ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetzestexte übernommen.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 18:59:26 von H.-P. Ambros »