Neue VDI-Richtlinie zur Pelletlagerung erschienen
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Neue VDI-Richtlinie zur Pelletlagerung erschienen

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Offline parcus

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Neue VDI-Richtlinie zur Pelletlagerung erschienen
« am: 30. August 2012, 08:44:12 »
Beim Heizen mit Holzpellets ist ein reibungsloser Betriebsablauf nicht nur von der Gerätetechnik, sondern auch von der Lagerraumgestaltung abhängig. Die neue Richtlinie VDI 3464 „Emissionsminderung; Lagerung von Holzpellets beim Verbraucher; Anforderungen an das Lager unter Sicherheitsaspekten“ gibt nun erstmals einen umfassenden und verlässlichen Überblick zum Thema. Sie ist vor allem für Betreiber und Planer von großen Pelletfeuerungen wichtig. Für diese Zielgruppen bietet das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) im Herbst zusätzliche Informationsveranstaltungen an.

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) war bei dem Expertengremium zur Erarbeitung der neuen VDI-Richtlinie maßgeblich beteiligt. „Wir begrüßen es, dass durch die neue im Gründruck erschienene VDI-Richtlinie 3464 die andauernden und intensiven Bemühungen des DEPV für einen professionellen Umgang mit Planung und Betrieb von Pelletlagern anerkannt und umgesetzt wurden“, so Martin Behr, stellvertretender Verbandsvorsitzender und Obmann bei der Erstellung der VDI-Richtlinie. „Die Sicherheitshinweise vom DEPV und dem TÜV Rheinland sind mittlerweile weit verbreitet, auch über belüftete Deckel für die Stutzen haben wir intensiv informiert. Die VDIRichtlinie bietet nun eine umfassende Bündelung dieser Maßnahmen für einen sicheren Lagerbetrieb“, erläutert Behr weiter.

Die neue VDI-Richtlinie 3464 legt Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Pelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 Tonnen (t) sowie an die Anlieferung der Pellets fest. Lagerräume für Holzpellets sind außer für zweckgebundene Tätigkeiten wie Reinigung oder bei Störungen nicht zum Betreten gedacht. Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Emissionsvorgänge von Holzpellets kann es in Lagern zu unangenehmen Gerüchen oder sogar zu einer gesundheitsschädlichen Gasentwicklung kommen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden.

In Lagerräumen mit Pelletmengen bis zu 10 t ist das Risiko mit einfachen Maßnahmen zu entschärfen. Auf jeden Fall sollte vor dem Betreten der Lagerraum für 15 Minuten gelüftet werden. Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird in der nun im Gründruck veröffentlichten VDI-Richtlinie zum Einsatz belüfteter Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen im Außenbereich des Hauses geraten. Diese Deckel, die schon seit längerem von Heizungsherstellern, Pellethändlern und vom Deutschen Pelletinstitut vertrieben werden, ermöglichen einen natürlichen Luftaustausch, wodurch sowohl Geruchsbelästigung als auch Gaskonzentrationen unterbunden werden. Daher appelliert der DEPV an alle Pelletkunden, herkömmliche gegen belüftete Deckel auszutauschen. Für größere Pelletlager (>10 t bzw. >40 t) werden weitergehende Maßnahmen vom VDI empfohlen.

Einen umfassenden Überblick über Planung, Anschaffung und Betrieb eines Pelletlagers gibt auch die Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“. Diese kann wie auch das Informationsblatt des DEPV „Belüftete Deckel für Brennstofflagerraum Holzpellets“ sowie der Infoflyer „Pellets sicher lagern“ inkl. Aufkleber mit Sicherheitshinweisen für den Pelletlagerraum unter www.depv.de heruntergeladen bzw. kostenlos bestellt werden.

Quelle: DEPV